Derzeit beträgt die Aufwandsentschädigung für die einfachen Mitglieder der sieben Hamburger Bezirksversammlungen knapp 570 Euro. Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertreter erhalten die dreifache bzw. zweifache Summe. Aktuell ist die Entschädigung der Bezirksversammlungsmitglieder an die Aufwandsentschädigungen der Bürgerschaftsabgeordneten gekoppelt; diese steigen also im gleichen Umfang prozentual an. Die Bürgerschaft möchte sich diese selbst um knapp 85 Prozent erhöhen. Aufgrund der Koppelung würden die Bezirksversammlungsmitglieder ebenfalls eine Erhöhung im gleichem Umfang erhalten, deren Summe damit von 570 auf knapp 1.055 Euro für einfache Mitglieder ansteigen würde.
Die „Kommission zur Angemessenheit der Entschädigungsleistungen und Zuschüsse nach § 2 Abs. 3 sowie nach §§ 3a, 3b, 3c und 5 EntschädLG“ schlägt in ihrem Abschlussbericht jedoch vor, die Gelder der Bezirksversammlungsmitglieder von den Aufwandsentschädigungen der Bürgerschaftsabgeordneten zu entkoppeln. Sie spricht sich dafür aus, dass die Aufwandsentschädigung einmalig um 100 auf 670 Euro angehoben wird.
Die Altparteien in den Bezirksversammlungen wollen sich dieser Kommissionsempfehlung allerdings nicht anschließen und lieber die Koppelung an die Bürgerschaftsdiäten behalten. Dem Steuerzahler entstünde durch die Anhebung für die jeweils ca. 50 Mitglieder der sieben Bezirksversammlungen jährliche Mehrkosten in Höhe von zwei Millionen Euro.
Dazu der bezirkspolitische Sprecher Marco Schulz:
„Was die Altparteienvertreter hier vor haben, kann man nur mit einem Wort einordnen: Dreist! Sich derart schamlos die Taschen selbst vollzustopfen, ist unverschämt. Und das in Zeiten, wo viele Bürger den Gürtel aufgrund der verfehlten Energie- und Wirtschaftspolitik enger schnallen müssen. Es kann nicht sein, dass Fraktionsvorsitzende eines kommunalen Verwaltungsgremiums, welches ausschließlich in den Abendstunden tagt, mit dann über 3.000 Euro mehr erhalten, als ein durchschnittlicher Hamburger Arbeitnehmer.“