Waffenrecht: AfD-Fraktion fordert Änderung der Gebührenordnung bei verdachtsunabhängigen Kontrollen / Wolf: „Bei Kontrollen ohne Beanstandungen nicht auch noch Jäger und Sportschützen zur Kasse bitten“

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Jährlich werden in Hamburg verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern durchgeführt. Eine AfD-Anfrage belegt, dass 2019 über 3.200 verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt wurden. Es gab 91 Beanstandungen. Das sind keine drei Prozent. Trotzdem müssen alle kontrollierten Waffenbesitzer für eine verdachtsunabhängige Kontrolle ohne Beanstandungen eine Gebühr zahlen. Für eine Kontrolle ohne Beanstandungen werden bei bis zu zehn Waffen Gebühren in Höhe von 80 Euro fällig. Bei über zehn Waffen kann die Gebühr für die Kontrolle bis zu 190 Euro betragen. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen werden in regelmäßigen Abständen innerhalb von drei Jahren durchgeführt (Drucksache 22/3212).
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass Waffenbesitzer bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ohne Beanstandungen keine Gebühren zahlen müssen (Drucksache 22/3737).

Dazu der stellvertretende Fraktionschef Dr. Alexander Wolf:
„Verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern sind das Eine. Aber es ist ein Unding, dass die Kontrollierten ohne Vergehen selbst für die Kosten aufkommen müssen. Das wäre so, als wenn man als Autofahrer eine Alkoholkontrolle über sich ergehen lassen muss – und dafür auch noch „blechen“ soll, selbst wenn man 0,0 Promille hat. Das ist absurd! Sportschützen, Jäger und Sammler werden vom Staat genügend geschröpft.“