Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Wolf: „Erhebliche Zielkonflikte“

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Der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün und seine Ausgestaltung ist für die Stadtentwicklung relevant. Mit 20 Punkten sollen 10 Prozent der Landesfläche als Naturschutzgebiet gesichert werden. Das ist mit 9,83 Prozent fast geschafft. Der Anteil von Landschaftsschutzgebieten liegt in Hamburg bei 19 Prozent.

Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende und stadtentwicklungspolitische Sprecher Dr. Alexander Wolf:
„Es gibt erhebliche Zielkonflikte, wie man an den Planungen zu Oberbillwerder sehen kann. Über 100 Hektar grüne Fläche sollen für hochverdichteten Wohnungsbau versiegelt werden. Außerdem ist Hamburg verpflichtet, in zwei Jahren fast 189 Hektar für Windkraftanlagen auszuweisen. Bis 2032 hat sich diese Fläche zu verdoppeln. Gelingt der Nachweis gemäß § 3 Absatz 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz bis zum 30. November 2024 nicht, sind zum Beispiel alle durch Landesgesetze festgehaltenen Mindestabstände zur Wohnbebauung außer Kraft gesetzt. Fast 30 Prozent der Fläche Hamburgs sind Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Aufgrund der Gesetzeslage stehen diese dann auch für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung und das ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese unbequemen Wahrheiten verschwieg Senator Kerstan.“