AfD-Anfrage zeigt: Karstadt-Haus vorerst keine Flüchtlingsunterkunft / Wolf: „Schicksal des Postgebäudes in Nord bleibt Harburg erspart“

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Das Karstadt-Gebäude in Harburg wird vorerst keine Flüchtlingsunterkunft, wie eine Anfrage der AfD-Fraktion ergab (Drucksache 22/11388). Das Areal unterliegt jedoch einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Baugesetzbuch (BauGB). Mit anderen Worten: alle Eigentümer können zu einem sehr günstigen Preis enteignet werden.

Dazu der stadtentwicklungs- und migrationspolitische Sprecher Dr. Alexander Wolf:
„Die gute Nachricht: das Karstadt-Haus in Harburg wird verschont. Das Schicksal des ehemaligen Postgebäudes in der City Nord, wo bis zu 1.600 Asylbewerber untergebracht werden können, bleibt Harburg zunächst erspart. Die schlechte Nachricht: nirgendwo führte bisher die Anwendung von § 165 BauGB zu schnellem und günstigem Wohnungsbau. Im Gegenteil: dieser Griff in die sozialistische Mottenkiste mit Enteignungsmöglichkeit und denkbar ungünstigsten Entschädigungen bremst die nötigen Investitionen aus.“