Brokstedt: AfD-Fraktion fordert: Messerkriminalität härter bestrafen! / Walczak: „Hamburg muss juristische Lehren ziehen“

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Ibrahim A., der Messerstecher von Brokstedt, tötete im Regionalzug bei Brokstedt am 25. Januar 2023 zwei Menschen und verletzte fünf Menschen schwer. Ibrahim A. hat ein langes Vorstrafenregister. Bei einer früheren gefährlichen Körperverletzung mit einem Messer wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Woche verurteilt. Gegen dieses milde Urteil hat die Staatsanwaltschaft keine Berufung eingelegt, um das Strafmaß nach oben zu korrigieren.
Die Zahl der Messerdelikte ist in Hamburg erneut angestiegen. Sie lag laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2022 bei 1.127 Straftaten.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Messerkriminalität in Hamburg fordert die AfD-Fraktion Hamburg, dass die Richtlinien für Hamburger Staatsanwälte geändert werden sollen, um bei schuldig gesprochenen Messerstraftätern ein höheres Strafmaß erwirken zu können (Drucksache 22/11041).

Dazu der stellvertretende justizpolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Bei der Bekämpfung von Messerkriminalität sind die Richtlinien für Staatsanwälte dringend anzupassen. Bayern weicht in einzelnen Bestimmungen vom bundesweiten Vorgehen ab. Daran muss sich Hamburg ein Beispiel nehmen. Vor allem muss der rot-grüne Senat die zunehmende Messerkriminalität so effektiv wie möglich bekämpfen. Nicht zuletzt um Abschiebungen effektiver durchzusetzen, sind Messerstraftaten härter zu ahnden. Milde Urteile gegen Wiederholungsstraftäter wie Ibrahim A. sind blanker Hohn für die Opfer und ihre Angehörigen. Hamburg muss aus dem Fall Ibrahim A. seine juristischen Lehren ziehen!“