Nachdem die Kandidaten der AfD-Fraktion in 51 stattgefundenen Wahlgängen systematisch bei den Gremienwahlen in der Bürgerschaft abgelehnt wurden, fordert sie nun die Anpassung der Geschäftsordnung. Die konsequente Nichtwahl von AfD-Abgeordneten bezieht sich auf die Wahl
-eines Mitglieds und eines Vertreters in der Kommission für Stadtentwicklung,
-eines ordentlichen Mitglieds und zweier stellvertretender Mitglieder für die Härtefallkommission,
-eines Mitglieds für das Datenschutzgremium der Hamburgischen Bürgerschaft, also einem Gremium der Bürgerschaft selbst,
-eines ehrenamtlichen Mitglieds und eines vertretenden Mitglieds für die Kreditkommission
-und eines Mitglieds für den Beirat für politische Bildung.
Die AfD-Fraktion fordert, dass sich die Wahl für Gremien an den Wahlen der Regierungschefs durch mehrere Landesparlamente und auch des Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag orientieren soll (Drucksache 22/XXXXX). Nach zwei erfolglosen Wahlgängen, in denen die einfache Mehrheit zu erreichen ist, soll ab dem dritten Wahlgang die relative Mehrheit ausreichen. In einem solchen Wahlgang soll es der vorschlagsberechtigten Fraktion möglich sein, mehr als eine Person vorzuschlagen.
Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Die systematische Blockadehaltung seitens der Altparteien gegenüber unserer AfD-Fraktion ist undemokratisch und nicht länger hinnehmbar. Sie ignorieren damit 215.000 Stimmen der Hamburger Wähler. Unsere Forderung lautet daher: Geschäftsordnung anpassen – Wählerwillen endlich respektieren!“