100 Jahre deutsche Nationalhymne / Wolf: „Erbe bewahren“

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Mit dem 10. August 2022 jährt sich die offizielle Anerkennung des Deutschlandliedes als Nationalhymne zum hundertsten Mal. Die öffentliche Verkündung erfolgte 1922 durch den Reichspräsidenten, den Sozialdemokraten Friedrich Ebert, am Vorabend des Verfassungstages der Weimarer Republik. „Das Lied der Deutschen“ wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 auf Helgoland gedichtet. In einer aktuellen Empfehlung der Kultusministerkonferenz heißt es: „Die Schüler sollen die Melodie des Deutschlandliedes und den Text der dritten Strophe kennen. Die Geschichte der deutschen Nationalhymne soll ihnen in altersgemäßer Form erklärt werden.“
Die AfD-Fraktion will in einer Kleinen Anfrage vom rot-grünen Senat wissen, welche Bedeutung dem Erlernen und Singen der deutschen Nationalhymne in den Bildungsplänen der Hamburger Schulen zukommt (Drucksache 22/8969).

Dazu der Fraktionsvizechef und kulturpolitische Sprecher Dr. Alexander Wolf:
„Einigkeit und Recht und Freiheit sind nicht bloße Worte, die vor Fußballspielen der Nationalmannschaft erklingen. Es sind feste Werte, die in unserer Geschichte wurzeln und einen wesentlichen Teil unserer deutschen Identität bilden. Das Deutschland-Lied ist ein nationales Symbol, ebenso wie die Farben ‚Schwarz-Rot-Gold‘. Dieses Erbe gilt es zu bewahren.“