AfD-Anfrage zeigt Willkür bei mobilen Blitzern / Nockemann: „Autofahrer-Abzocke“

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Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass im Bezirk Bergedorf innerhalb weniger Kilometer vier Blitzer aufgestellt wurden und dafür teilweise keine verkehrsrelevante Notwendigkeit bestand (Drucksache 22/8890). Auf die Frage, nach dem Grund der Errichtung von vier Radargeräten innerhalb weniger Kilometer begründet der Senat dies in einem konkreten Fall: „[…] auf Grund der Erkenntnis, dass viele Verkehrsteilnehmer kurz vor ihnen bekannten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) abbremsen und im Anschluss wieder beschleunigen.“
Des Weiteren galt der Blitzer bei Billstedt vor den Sanierungsarbeiten überhaupt nicht als Unfallschwerpunkt. Die Sanierungsarbeiten sind seit einigen Monaten abgeschlossen. Ferner zeigt eine Auflistung zu den Unfallursachen im Bereich des Messorts „Anschlussstelle Billstedt“: 2022 sind bei den Unfällen (5) auf Geschwindigkeit und (7) auf Abstand zurückzuführen. Am zweiten Messort „Ladenbeker Furtweg“ des mobilen Blitzers kam es im selben Zeitraum lediglich zu einem Unfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit.

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Die Senatsantwort macht deutlich, dass mindestens einer der Blitzer aus reiner Autofahrer-Abzocke errichtet wurde. Es ging nur darum, die Autofahrer zu disziplinieren. Der Senat führt damit seine eigene Argumentation ad absurdum. Blitzer dienen nicht dem Zweck, die klamme Staatskasse aufzubessern. Mit seiner Antwort räumt der Senat ein, dass er die Autofahrer bewusst hinter die Fichte führt. Das ist ungeheuerlich. Wir fordern derartige Gängelungen zu beenden und die Radargeräte stadtweit maß- und sinnvoll einzusetzen.“