Nach Auflösung der Paarbeziehung ergeben sich vielfach Schwierigkeiten bei der gemeinschaftlichen Ausübung des Erziehungsrechts. Derzeit ist das Residenzmodell in Deutschland üblich, wo das Kind zu einem überwiegenden Teil nur bei einem Elternteil lebt. Das andere Elternteil, im Regelfall der Vater, erhält ein Besuchsrecht.
Die AfD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass nach einer Trennung beide Elternteile gleichberechtigt ihr Sorgerecht wahrnehmen können (Drucksache 22/7681). Dieses Wechselmodell sieht vor, dass das Kind im Idealfall jeweils zu 50 Prozent bei einem Elternteil lebt. In Schweden, Belgien, Frankreich und Italien wird das Wechselmodell als Regelform der Betreuung angesehen. Der Europarat hat bereits 2015 in seiner Resolution 2079 einstimmig für die Einführung des Wechselmodells als gesetzlichem Regelfall gestimmt.
Dazu die familienpolitische Sprecherin Olga Petersen:
„Kinder brauchen Mutter und Vater. Im Idealfall wachsen die Kinder wohlbehütet in einer Familie mit Mutter und Vater zusammen auf. Die Lebenswirklichkeit ist aber so, dass die Scheidungsrate bei 40 Prozent liegt. Wenn sich die Eltern trennen, dann stellt sich die Frage, wer die elterliche Fürsorge der Kinder übernimmt.
Wir plädieren für das Wechselmodel. Dadurch können die Kinder die Trennung besser verarbeiten, da sie mit beiden ungefähr gleich viel Kontakt haben. Außerdem haben beide Elternteile die Möglichkeit an der Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Und beide Elternteile werden in gleichem Anteil entlastet. Das Wechselmodell ist fair und gerecht für alle.“