Demoverbot: Gericht lehnt Eilantrag ab / Nockemann: „Demokratie in gefährlicher Schieflage“

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Das Verbot der Freiheitsdemo am Sonnabend bleibt bestehen. Das hat das Hamburger Verwaltungsgericht entschieden. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Das Demonstrationsverbot ist politisch unklug und spalterisch; juristisch ist es umstritten. Daran ändert auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts nichts. Unsere Demokratie gerät in eine gefährliche Schieflage und nimmt immer mehr Schaden. Man darf gespannt sein, inwieweit das Demoverbot für Maßnahmenkritiker von der Polizei durchgesetzt wird. Und es ist ein Skandal, dass gleichzeitig tausende linke Gegendemonstranten ihre Meinung kundtun dürfen. Die AfD-Fraktion wird mit Parlamentarischen Beobachtern vor Ort sein und ganz genau hinsehen. Es bleibt die Hoffnung, dass das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung korrigieren wird.“