Die AfD-Fraktion hat gegen den Innensenator vor dem Verfassungsgericht verloren. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019, am 5. Juni 2020, hatte Grote der AfD in der Bürgerschaft ein konfrontatives Auftreten unterstellt und deren Abgeordnete attackiert.
Die Verfassungsrichter stellten jetzt fest, dass Innensenator Andy Grote (SPD) mit seinen Äußerungen zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe, allerdings könne diese Verletzung aus formaljuristischen Gründen nicht von den Abgeordneten geltend gemacht werden.
Dazu der Fraktionsvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Das Urteil enttäuscht und überrascht. Wichtig ist die Feststellung des Gerichts, daß Innensenator Grote das Neutralitätsgebot verletzt hat. Leider hat das keine direkten Konsequenzen, denn wir Abgeordneten dürfen diese Rechtsverletzung laut dem Gericht nicht geltend machen. Das Gericht führt weiter aus: Trotz der Einschüchterungswirkung der Grote-Äußerungen sei keine Verfassungsverletzung festzustellen. Damit verkennt das Gericht die Prangerwirkung eines politisierten Verfassungsschutzes.“