AfD-Fraktion fordert: Keine Sitzungsgelder für Videokonferenzen / Walczak: „Bürgerschaft muss Bürgernähe zeigen“

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Seit März 2020 zahlt die Bürgerschaftspräsidentin auf Grundlage einer zeitlich befristeten „Auslegungsentscheidung“ Sitzungsgelder für die Teilnahme an Videokonferenzen. Aus Sicht der AfD-Fraktion sind Sitzungsgelder bei Videokonferenzen überflüssig, da sie im Sinne des Abgeordnetengesetzes als Aufwandsentschädigung bei Präsenzsitzungen gelten. Ein Aufwand liegt bei Videokonferenzen jedoch nur in geringem oder keinem Ausmaß vor.
Die AfD-Fraktion fordert daher die Abschaffung für Sitzungsgelder bei Videokonferenzen in Höhe von 40 Euro (Drucksache 22/6624). Bereits vor einem Jahr hat die AfD-Fraktion die Praxis der Sitzungsgelder kritisiert und verzichtet als einzige Bürgerschaftsfraktion auf Sitzungsgelder für Videokonferenzen (Drucksache 22/90).

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Mit vollkommen unnötigen Sitzungsgeldern für Videokonferenzen entsteht der Eindruck, dass sich Politiker über Gebühr selbst entlohnen, während die Bürger in Corona-Zeiten um ihre Existenzen kämpfen. Dabei muss die Bürgerschaft gerade in Krisenzeiten Bürgernähe zeigen.
Wir sind weiterhin der Auffassung, dass Sitzungsgelder für Videokonferenzen überflüssig sind, denn für Abgeordnete entsteht – anders als bei Präsenzsitzungen – kein nennenswerter Aufwand. Die Auslegungsentscheidung der Präsidentin war falsch und bedarf daher einer dringenden Korrektur.“