AfD-Fraktion fordert Verlängerung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes / Walczak: „Kleinsten gemeinsamen Nenner verlängern“

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Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass das Parlamentsbeteiligungsgesetz um ein weiteres Jahr verlängert wird. Es sieht einige Mindest-Informationspflichten in Bezug auf Corona-Maßnahmen vor, die vom Senat per Rechtsverordnung erlassen werden. Auf dieser Grundlage berät der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft regelmäßig aktuelle Corona-Verordnungen des Senates. Das Gesetz liefe ohne Verlängerung Ende des Jahres ab. In einer Verfassungsausschusssitzung sagte der SPD-Abgeordnete Ole Thorben Buschhüter ohne Begründung, dass die SPD keine Anträge zusammen mit der AfD einbringe. Aufgrund dieses Demokratieverständnisses legt daher die AfD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vor (Drucksache 22/6626).

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Mit ‚Mehr Demokratie wagen‘ punktete die SPD vor über 50 Jahren beim Volk. Leider sind von diesem Motto nur noch undemokratische Rüpeleien gegenüber politisch Andersdenkenden übriggeblieben.
Durch das Parlamentsbeteiligungsgesetz wird ein Mindeststandard der parlamentarischen Beteiligung beim Erlass infektionsschützender Maßnahmen in Hamburg festgeschrieben. Wir hatten bereits vor einem Jahr ein viel umfangreicheres Gesetz befürwortet, das die Corona-Verordnungen des Senats unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments stellt. Aber das derzeitige Gesetz ist immerhin der kleinste gemeinsame Nenner aller Bürgerschaftsfraktionen. Daher setzen wir uns für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ein.“