Schlappe für den Verfassungsschutz vor Gericht – Indirekte Erwähnung der AfD-Fraktion im Bericht rechtswidrig / Wolf und Nockemann: „Klatsche für den Inlandsgeheimdienst“

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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion stattgegeben. Es ging um die Behauptung des Verfassungsschutzes, dass bei der AfD-Fraktion zwei Angehörige der Identitären Bewegung als Mitarbeiter tätig seien. Das Verwaltungsgericht Hamburg verpflichtete die Freie und Hansestadt Hamburg, diese unzutreffende Behauptung zu löschen und nicht erneut zu verbreiten. Außerdem wurde sie verpflichtet, dies durch eine Pressemitteilung bekannt zu geben, da die Berichterstattung „mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ sei.

Dazu der Fraktionsvizechef Dr. Alexander Wolf und Fraktionschef Dirk Nockemann gemeinsam:
„Das ist ein Sieg der Gerechtigkeit und eine Klatsche für den politischen Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes. Wir sind dankbar für diese wichtige gerichtliche Klarstellung. Der Beschluss ist auch ein erneutes Warnsignal an den Verfassungsschutz, dass er sich gefälligst an Recht und Gesetz halten muss.“