Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag / Walczak: „Karlsruhe lässt Bürger im Stich“

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Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Sachsen-Anhalt durch die Nicht-Zustimmung zur Beitragserhöhung die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt habe. Der Beitrag steigt damit auf 18,36 Euro. In den kommenden Jahren werden bis zu 1,6 Milliarden Euro aus den Taschen der Bürger in Richtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fließen.

Dazu der medienpolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Karlsruhe lässt mit diesem Urteil die Bürger im Stich. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wäre eine Entlastung der Bürger dringend notwendig gewesen. Nun werden die Sender weiter ihre aufgeblähten Apparate ausbauen.
Das Urteil zeigt außerdem, dass die gesamte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Farce ist – die Wörter „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ kommen im Grundgesetz kein einziges Mal vor, trotzdem halluziniert Karlsruhe spezielle Garantien für ihn. Eine Reform der Öffentlich-Rechtlichen muss daher dringend auf politischer Ebene erfolgen. Die AfD setzt sich dafür mit ihrem „Grundfunk“-Konzept ein.“