AfD-Anfrage zeigt: Anteil der Kurzstreckenflüge bei fast 80 Prozent / Walczak: „Grüne müssen der Realität ins Auge sehen“

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Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass der Anteil von Kurzstreckenflügen am gesamten Flugaufkommen des Hamburger Flughafens im Jahr 2019 bei 78 Prozent lag (Drucksache 22/5171). Damit bleibt das Aufkommen von Kurzstreckenflügen gegenüber 2015 (80 Prozent) auf einem stabilen Niveau.
Mit Blick auf den Gesamtumsatz machen Kurzstreckenflüge einen Anteil von 57 Prozent aus. Auch hier bleibt das Niveau gegenüber 2015 (58 Prozent) nahezu identisch. Aufgrund der Coronakrise wurde das Jahr 2020 als nicht repräsentativ eingeordnet. Als Kurzstrecken bezeichnet der Senat Flugweiten bis 500 oder 1.500 Kilometer sowie innerdeutsche Strecken.

Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Den grünen Verbotsphantasien zum Trotz verdeutlicht unsere Anfrage die hohe Popularität von Kurzstreckenflügen in Hamburg. Eine Politik im Sinne der Menschen schließt ihre Bedürfnisse und Sorgen mit ein – die Grünen müssen der Realität ins Auge sehen und ihre Verbotshaltung ändern, anstatt tausende Arbeitsplätze zu gefährden.
Ein Flugverbot hätte fatale wirtschaftliche Folgen für den Hamburger Flughafen. Die Bürger müssten erhebliche Nachteile in Kauf nehmen und auch aus klimapolitischer Sicht wäre kaum etwas gewonnen. Als AfD-Fraktion setzen wir auf die Freiheit und widersprechen allen Verbotsforderungen!“