Senat stellt bei Corona-Verschärfungen Benachteiligung von Ungeimpften in Aussicht / Walczak: „Grundrechte stehen allen Bürgern zu!“

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In der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft erklärte der Vertreter des Senats, Staatsrat Jan Pörksen, dass bei etwaigen Verschärfungen von Corona-Maßnahmen die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften eine tragende Rolle spielen werde. Pörksen führte sinngemäß aus, dass er eine Benachteiligung von Ungeimpften für zielführender halte als Belohnungen zur Steigerung der Impfwilligkeit.

Hierzu erklärt der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Krzysztof Walczak:
„Der Senat hat heute erneut bewiesen, dass seine Corona-Politik die Grundrechte der Bürger missachtet. Eine gezielte Diskriminierung von Ungeimpften, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, lehnen wir nicht nur ab, sondern halten diese auch für verfassungswidrig. Die Grundrechte stehen jedem Menschen zu, und nicht, wie der Senat denkt, nur den geimpften Menschen.
Neben der Aufhebung der Corona-Maßnahmen fordern wir deshalb auch weiterhin, dass der Impfstatus im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankert wird. So könnten auch im Wirtschaftsleben Diskriminierungen von Ungeimpften, aber auch von Geimpften, in Zukunft ausgeschlossen werden.“