Europäischer Gerichtshof: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz rechtens / Nockemann: „Richtige Entscheidung!“

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass ein Kopftuchverbot rechtens ist, wenn Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der religiösen oder weltanschaulichen Neutralität vermitteln wollen. Hintergrund des Urteils sind zwei Fälle aus Deutschland. In einem Fall hatte eine Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kita in Hamburg gegen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz geklagt, nachdem sie mehrfach abgemahnt wurde.

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Der Europäische Gerichtshof hat völlig richtig entschieden. Zwar ist die Religionsfreiheit ein hohes grundgesetzlich garantiertes Gut, sie muss aber dort zurückweichen, wo sie andere Freiheiten wie die unternehmerische Freiheit einschränkt. Der Rechtsstaat muss die Neutralität wahren und er muss sie verteidigen. Das Kopftuch hat weder am Arbeitsplatz noch in Schulen etwas zu suchen. Aus unserer Sicht kommt hinzu, dass das Kopftuch als Symbol der Scharia kein Ausdruck von Freiheit, sondern ein Zeichen der Unterdrückung sowie des politischen Islams darstellt!“