Bundesverwaltungsgericht: Hamburg drohen weitere Diesel-Fahrverbote / Nockemann: „Ökonomisch und ökologisch schädliche Entscheidung!“

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Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Stadt Hamburg den Luftreinhalteplan überarbeiten muss. Geklagt hatte der „Bund für Umwelt und Naturschutz“ (BUND). Grund hierfür war die Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2). Damit drohen Hamburg weitere Diesel-Fahrverbote.
Seit 2018 gelten in Altona an der Stresemannstraße sowie an der Max-Brauer-Allee Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge, die die Euro-Schadstoffnorm 6 nicht erfüllen.

Dazu der verkehrspolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Der Krieg gegen das Auto geht weiter. Die heutige Entscheidung ist ökonomisch und ökologisch höchst schädlich! Diesel-Fahrverbote sind kein geeignetes Mittel zur Reduktion der Stickoxidbelastung und sorgen durch Umleitungen und Umwege auch zu keiner verbesserten Luftqualität. Tausenden Dieselbesitzern wird das Leben unnötig erschwert und die Verbote verursachen nur zusätzliche finanzielle Belastungen. Einzig die klimahysterischen Ideologen fühlen sich bestätigt.“