Nach AfD-Anfrage: Verfassungsschutz muss Junge Alternative aus VS-Bericht als extremistische Gruppierung löschen / Wolf: „Schlapphüten auf die Finger schauen“ / Nockemann: „Erbitterter Kampf gegen die AfD“

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Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) listete im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 im Registeranhang die Junge Alternative (JA) als eine von mehreren extremistischen Gruppierungen auf. Wörtlich stand im VS-Bericht: „In diesem Registeranhang sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt.“
Auf AfD-Anfrage musste der Senat nun feststellen, dass diese Auflistung nicht rechtmäßig war und der JA-Eintrag gelöscht werden musste (Drucksache 22/1075). Die Internetdarstellung wurde entsprechend angepasst.

Hintergrund: Die JA wurde am 15. Januar 2019 vom Bundesamt für Verfassungsschutz lediglich als Verdachtsfall eingestuft und daran hat sich bis heute nichts geändert. Der Hamburger Verfassungsschutz erhob den JA-Landesverband mit Wirkung vom 6. März 2019 zum sogenannten „Prüffall“. Dies sei laut Senatsantwort vergleichbar mit dem „Verdachtsfall“ des Bundes.

Dazu der Vorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„Man muss den regierungsnahen Schlapphüten ganz genau auf die Finger schauen, damit sie sich auch an Recht und Gesetz halten. Der Verfassungsschutz muss die Verfassung schützen und nicht die Regierung. Hier hat der VS die Junge Alternative Hamburg offenbar rechtswidrig als „rechtsextremistisch“ eingestuft, dies auf Anfrage der AfD hin jetzt wenigstens korrigiert.“

Dazu der Vorsitzende Dirk Nockemann:
„Es ist schier unerträglich, wie sich der Verfassungsschutz im politischen Kampf gegen die AfD instrumentalisieren lässt. Da schießen dann einige besonders Übereifrige über das Ziel hinaus. Recht und Gesetz werden zweitrangig. Wir prüfen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den rechtswidrigen Eintrag.“