Auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2019 am vergangenen Freitag äußerte sich der Innensenator Andy Grote (SPD) auch zur AfD. Er sagte in der Einleitung zum Themenbereich Rechtsextremismus:
„Insgesamt kann man sagen, dass die AfD ihren Konfrontationskurs gegen die den Staat tragenden demokratischen Parteien verstärkt. Das kann man auch in Hamburg beobachten unter anderem durch die Ablehnung der staatlichen Maßnahmen und die Forderung der Aufhebung an staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie.“
Auf Nachfrage eines Journalisten äußerte sich Grote in der Fragerunde am Ende der Pressekonferenz abermals zur AfD:
„Ich habe nur gesagt, dass der Konfrontationskurs verstärkt wird. Man kann das sozusagen sehen, dass die AfD in der neuen Bürgerschaft deutlich konfrontativer auftritt. Und in ihren Haltungen sozusagen sich noch stärker als Antipol quasi zu allem positioniert, was auf Senats-, Regierungsebene und überhaupt von den anderen Parteien politisch verfolgt wird. Das ist natürlich ein Stück weit ganz normale Oppositionsarbeit, werden Sie jetzt sagen. Das stimmt auch. Aber trotzdem fällt es auf, das auch, bis hin zum Umgang mit der Geschäftsordnung, bis hin zum Tonfall schon in vielen, in vielen einzelnen Arten des Auftritts. Man nimmt eine Veränderung wahr, wenn man regelmäßig an Bürgerschaftssitzungen teilnimmt. Man nimmt einfach einen veränderten Auftritt wahr.“
Nach Auffassung der AfD-Fraktion hat der Innensenator damit auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zur Verfügung standen. Und diese Möglichkeit hat er im politischen Meinungskampf eingesetzt. Die AfD-Fraktion prüft die Einreichung einer Klage.
Dazu der Vorsitzende Dirk Nockemann:
„Auch der Innensenator muss sich an Recht und Gesetz halten. Wir sind sehr optimistisch, dass wir nach eingehender Prüfung eine Klage vorbereiten und damit vor Gericht erfolgreich sein werden. Es wird Zeit, dass wir unsere Demokratie und unsere Verfassung – auch vor übereifrigen Regierungsvertretern – schützen.“
Dazu der Vorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„Der Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat im gestrigen Seehofer-Urteil festgestellt, dass die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung dort endet, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt. Genau das aber hat Grote gemacht und damit sein Amt als Innensenator missbraucht, um gegen die AfD zu agitieren. Diesen Fehltritt werden wir ihm nicht durchgehen lassen.“