Zum zweiten Verhandlungstag der Jungfernstieg-Morde / Nockemann: „Folge einer katastrophalen Einwanderungspolitik“

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Der Tatort auf dem Bahnsteig

Es ist eines der abscheulichsten Verbrechen, das jemals in Hamburg verübt wurde: Der Doppelmord am Jungfernstieg vom 12. April. Mado Bido M. (34) tötete mit einem Messer seine ehemalige Lebensgefährtin und die gemeinsame zweijährige Tochter. Am heutigen Montag, 8. Oktober, ist der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen den Asylbewerber aus Niger, der laut Hamburger Abendblatt auf seiner Facebook-Seite Videos des islamistischen Salafistenpredigers Pierre Vogel teilte.

Zur bitteren Erinnerung an das Geschehen zählt auch das Verhalten der etablierten Parteien. Einen Antrag der AfD-Fraktion, Messerangriffe in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen (Drucksache 21/12483), hatten die etablierten Parteien nur einen Tag vorher als „Panikmache“ und „Populismus“ abgewiegelt. Nach der Bluttat folgte die Polizei dem AfD-Vorschlag. Sie erfasst nun auch Straftaten mit der Tatwaffe Messer. Besonders irritierend war in diesem Zusammenhang auch, dass bei einer Anfrage der AfD-Fraktion Formulierungen geschwärzt wurden (Drucksache 21/12844). Ein Blogger, der Unerwünschtes veröffentlichte, musste eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann: „Die sogenannten Jungfernstieg-Morde werfen ein Schlaglicht auf die Zustände in Hamburg und in Deutschland des Jahres 2018. Mado Bido M.s Tat ist in ihrer Brutalität und Grausamkeit sicherlich ein Einzelfall. Täterherkunft und Tatwaffe aber machen sie dennoch zu einem Verbrechen von viel zu vielen gleichartigen. Auch in Hamburg werden die Folgen einer katastrophalen Einwanderungspolitik von den Verantwortlichen konsequent verdrängt. Einzig die AfD benennt sie und fordert Lösungen. Eine intensive Auseinandersetzung mit den Tätern und ihren Tatwaffen gehört dazu. Ich gehe davon aus, dass die Hamburger Justiz am Ende ein Urteil fällen wird, das der Schwere der Tat angemessen ist.“