Die Jüdische Gemeinde in Hamburg – Körperschaft des öffentlichen Rechts – betreibt unter anderem am Grindelhof 30 ein Bildungshaus mit einer Kindertagesstätte und einer staatlich genehmigten Schule. Aufgrund der allgemeinen Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen stellt die Polizei für das Grundstück einen Objektschutz sicher. Ergänzend hierzu hat die Gemeinde einen eigenen Sicherheitsdienst aufgebaut, der beispielsweise mit der Einlasskontrolle am Schultor zum morgendlichen Schulbeginn Sicherheitsaufgaben wahrnimmt, die nicht von staatlichen Organen wahrgenommen werden können. Angesichts der erheblichen Kosten für den gemeindlichen Sicherheitsdienst und des öffentlichen Interesses an einem sicheren Betrieb der Kindertagesstätte und der Schule wurden im November 2016 erste Gespräche über eine mögliche Beteiligung der öffentlichen Hand an den Kosten des gemeindlichen Sicherheitsdienstes begonnen. Zu diesem Zweck wurde eine Begehung des Grundstücks durch- geführt und es wurde eine objektbezogene Sicherheitsbeurteilung der zuständigen Behörde eingeholt.
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