AfD-Abgeordneten stellen eigenen Antrag zur Einführung eines gesetzlichen Feiertages

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Vier Vorschläge stehen zur Debatte: 8. März (Internationaler Frauentag), 8. Mai (Kapitulation), 23. Mai (Tag des Grundgesetzes) und der 31. Oktober (Reformationstag).
66 Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen wollen den 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag einrichten. Die AfD-Abgeordneten reichen einen eigenen Antrag ein und plädiert für einen nicht-konfessionellen Feiertag: Nach Ansicht der AfD-Abgeordneten soll es der 23. Mai werden, der Tag der Verkündung des Grundgesetzes 1949.
Es ist ein neuer Tiefpunkt der parlamentarischen Kultur in Hamburg, dass die SPD-Abgeordneten, die ebenfalls den 23. Mai präferieren, keinen Antrag  zusammen mit den AfD-Abgeordneten einreichen wollten. Deshalb haben die AfD-Abgeordneten einen eigenen Antrag gestellt.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass es keines weiteren Feiertages in Hamburg bedarf. Falls dennoch ein zusätzlicher Feiertag eingerichtet werden soll, dann sprechen wir uns für den 23. Mai aus, denn der Tag war 1949 mit der Verkündung des Grundgesetzes die Geburtsstunde der Bundesrepublik. Das Ereignis stellt eine historische Zäsur dar und schlägt ein neues demokratisches und rechtsstaatliches Kapitel der deutschen Geschichte auf.“