AfD-Fraktion fordert bei Abschiebehemmnissen aus gesundheitlichen Gründen eine amtsärztliche Bestätigung / Nockemann: „Nicht auf der Nase herumtanzen lassen!“

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Ausreisepflichtige Ausländer geben zur Verhinderung ihrer Abschiebung oftmals Krankheiten an, deren Vorliegen ärztlich attestiert wird. Nicht selten ergeben sich Zweifel an der Objektivität oder zumindest der Vergleichbarkeit der Bescheinigungen. In diesem Zusammenhang ist von „Gefälligkeitsattesten“ die Rede.
Um sicherzustellen, dass wirklich nur bei tatsächlichem Vorliegen einer ernsthaften Erkrankung eine Abschiebung ausgesetzt wird, beantragt die AfD-Fraktion, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes einsetzt und bei Abschiebehemmnissen aus gesundheitlichen Gründen eine amtsärztliche Bestätigung der Krankheitsgründe vorzulegen ist (Drucksache 21/10910).

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die Abschiebung nicht aufenthaltsberechtigter Migranten ist für den Staat wichtig und für die Betroffenen einschneidend. Eine solche Entscheidung darf nicht aufgrund unüberprüfter Kriterien ergehen, Gefälligkeitsatteste müssen ausgeschlossen werden. Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.
Diejenigen, die wirklich krank sind, müssen angemessen behandelt und im notwendigen Fall bis zu ihrer Genesung geduldet werden, aber die ausreisepflichtigen Ausländer müssen das Land sofort verlassen.“

Bildnachweis: „Bartolomiej Pietrzyk/shutterstock