Hamburg, 19.05.2017 – Heute legte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dem Bundestag vor. Nach erster Lesung wurde der Gesetzesentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen. Die AfD-Fraktion Hamburg fordert den Senat auf, den Gesetzentwurf auf Bundesebene nicht zu unterstützen (Drucksache 21/9052).
Das Gesetz soll Betreiber von sozialen Netzwerken mit drakonischen Strafen belegen, sofern diese rechtswidrige bzw. vermeintlich rechtwidrige Inhalte nicht innerhalb einer bestimmten Frist löschen. Unternehmen wie Facebook, Twitter etc. werden dadurch gezwungen, noch schärfer gegen unliebsame Äußerungen vorzugehen. Verfassungsrechtlich höchst problematisch ist dabei, dass die Entscheidung über die mögliche Rechtwidrigkeit, die nur Gerichte treffen können, auf private Unternehmen verlagert wird. Da bei einer „falschen Entscheidung“ erhebliche Bußgelder drohen, führt das Gesetz zu einem „Löschen auf Zuruf“.
Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Hamburg Dirk Nockemann:
„Die Deutungshoheit der Altparteien wackelt immer mehr und jetzt wollen sie die sozialen Netzwerke unter ihre Kontrolle bringen.
Heiko Maas will kritischen Bürgern den Mund verbieten. Bei strafbaren Aussagen ist das Gesetz überflüssig, denn hier besteht bereits ein Löschungsanspruch. Aber Heiko Maas geht es nicht nur um strafrechtlich relevante Aussagen, sondern bereits um kritische Standpunkte, die aus den sozialen Netzwerken getilgt werden sollen.
Der Grundsatz, eine Zensur finde nicht statt, wäre durch Inkrafttreten des Gesetzes in Gefahr. Die AfD-Fraktion fordert den Hamburger Senat auf, dass er das Gesetzesvorhaben auf Bundesebene nicht unterstützt.
Nicht nur die AfD-Fraktion kritisiert das geplante Gesetz, auch Journalistenverbände und Verfassungsrechtler warnen ausdrücklich davor. Zudem dürfte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dem Gesetz ein Ende bereiten. Meinungsfreiheit darf nicht durch den SPD-Bundesjustizminister und seine linken Helfer definiert werden.“