Das Landgericht Hamburg lehnt die einstweilige Verfügung gegen den NDR wegen der Sendung „extra 3“ vom 27. April 2017 ab. In der Sendung bezeichnete der Moderator die AfD-Spitzenkandidatin Dr. Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“. Das Gericht betrachtet dies als Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Als Spitzenkandidatin der AfD stünde Weidel im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen.
Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Bernd Baumann:
„Es ist skandalös, was man sich als AfD-Politiker im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – der aus Zwangsgebühren der Bürger finanziert wird – ansehen und anhören muss. Die Beleidigung durch den NDR-Moderator ist eindeutig eine Grenzüberschreitung. Wir lassen uns das nicht weiter gefallen und werden juristisch dagegen vorgehen.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig. Da Frau Weidel eine Beschwerde eingelegt hat, wird das Hanseatische Oberlandesgericht den Fall entscheiden.“