Ablehnung AfD-Antrag zur erweiterten DNA-Analyse / CDU-Antrag mit gleicher Zielsetzung erfährt Überweisung in Ausschuss

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Die AfD-Fraktion hat in der Hamburgischen Bürgerschaft den Antrag „Auswertung von DNA-Spuren auf äußerlich erkennbare Merkmale“ (Drucksache 21/7608) eingereicht. Die CDU-Fraktion reichte den Antrag „Prüfung der Ausweitung von DNA-Spuren für Fahndungszwecke auf Bundesebene ermöglichen“ (Drucksache 21/7600) mit einer ähnlichen Zielrichtung ein. In beiden Anträgen wird der Senat aufgefordert, dass er sich auf Bundesebene für eine erweiterte DNA-Auswertung einsetzen soll. Während der AfD-Antrag eine Ablehnung erfuhr, erhielt der CDU-Antrag eine Überweisung in den Fachausschuss.

Dazu der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:

„Bislang erhielt noch kein AfD-Antrag eine einfache Mehrheit in der Bürgerschaft, in der Rot-Grün die Mehrheit stellt. Es geht den Altparteien nicht um Inhalte und um Sachpolitik, sondern lediglich um Ausgrenzung und Diffamierung der AfD. Wir als AfD stimmen selbstverständlich Anträgen anderer Fraktionen zu, sofern diese aus Sicht der AfD im Sinne der Hamburger Bürger richtig sind. Bei den Altparteien kommt es jedoch nur auf den Adressaten an. Und wenn AfD drauf steht, dann wird ohne ernsthafte inhaltliche Bewertung der Antrag abgelehnt.
Angesichts solcher parlamentarischer Geplänkel sollten sich die Altparteien nicht über eine Politik- und Politikerverdrossenheit wundern. Für die AfD ist Politik die Kunst des Möglichen. Für die Altparteien bedeutet Politik heute: Ausgrenzung und Abwertung der AfD. Aber ein deutscher »Cordon sanitaire« wird die AfD nicht aufhalten.“