AfD-Fraktion beantragt: Keine Vergabe von öffentlichen Räumen an Extremisten

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Hamburg, 10.11.2016 – Der SPD-geführte Senat hat keine Bedenken, dass vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Organisationen in öffentlichen Einrichtungen Hamburgs auftreten. In der gestrigen Bürgerschaftssitzung beantragte die AfD-Fraktion, dass die Förderrichtlinien dahingehend geändert werden sollen, dass extremistischen Organisationen keine Räume mehr zur Verfügung gestellt werden. Aus der Beantwortung von zwei Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/2497 und Drs. 21/5018) der AfD-Fraktion geht hervor, dass links- und ausländerextremistische Organisationen öffentliche Räume für ihre Veranstaltungen nutzen. Hamburgs Steuerzahler finanzieren indirekt verfassungsfeindliche Organisationen.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann dazu:

„Linksextremismus, Rechtsextremismus, Ausländerextremismus und religiöser Extremismus stellen gleichermaßen eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Extremismus darf man nicht mit zweierlei Maß messen. Eine ausgewogene Bekämpfung von Extremismus jeglicher Couleur ist Bestandteil einer wehrhaften Demokratie. In den Bürgerhäusern Hamburgs dürfen links- und ausländerextremistische Gruppierungen unter dem Deckmantel einer freien Debattenkultur ihre gefährlichen Ideologien entfalten. Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert durch finanzielle Zuwendungen und Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten insbesondere den Linksextremismus. Es ist unvorstellbar, wie man Feinden der Demokratie, die unseren Staat teilweise mit Gewalt bekämpfen, auch noch fördern kann.“