Einreise von Asylbewerbern ohne Papiere über Hamburger Flughafen – AfD fordert Aufklärung vom Senat

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Nach Medienberichten vom 18. Mai 2015 aus der Tageszeitung „Welt“ ist kürzlich eine Gruppe von 20 Afghanen in einem Flugzeug der Fluggesellschaft Germania nach Hamburg befördert worden. Die Personen gaben an, einen Asylantrag in Deutschland stellen zu wollen. An Bord des Flugzeugs fanden Beamte der Bundespolizei zerrissene und versteckte Pässe. Der Vorgang lässt darauf schließen, dass zahlreiche Mitglieder dieser Gruppierung über ihre Identität täuschen wollen und im Asylverfahren nicht ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachkommen werden.

Die AfD-Abgeordneten Andrea Oelschläger und Dirk Nockemann fordern im Rahmen einer Schriftlichen Kleinen Anfrage an den Senat nun Aufklärung darüber, ob die Fluggesellschaft Germania im Falle einer Zurückweisung der Gruppe die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten für den Aufenthalt und die Rückbeförderung der Gruppe übernehmen muss. Außerdem soll der Senat darüber Auskunft geben, inwieweit es besondere Verfahrensanweisungen für die Behandlung von Asylbewerbern gibt, die nachweislich ihre Pässe vernichtet haben, um einer Identitätsfeststellung zu entgehen?

Andrea Oelschläger stellt dazu fest: „Die uns vorliegenden Erkenntnisse über die Umstände der Einreise lassen vermuten, dass die Personengruppe illegal nach Deutschland geschleust wurde. Die Mitglieder der Gruppe gaben an, vier- bis fünfstellige Summen bezahlt zu haben, um nach Deutschland zu kommen.“ In diesem Fall sieht das Aufenthaltsgesetz (§§ § 64 ff.) vor, dass der Beförderungsunternehmer, hier die Fluggesellschaft Germania, die Kosten für den Aufenthalt und die Rückbeförderung der Gruppe tragen muss. „Wir wollen deshalb vom Senat genau wissen“, meint Oelschläger, „ob die Fluggesellschaft Germania im vorliegenden Fall durch die zuständige Behörde tatsächlich mit der Verpflichtung belegt wird, die Kosten zu tragen, die der Aufenthalt der 20 Afghanen in Hamburg und ihre mögliche Rückbeförderung verursacht?“ Mit Bezug auf den Fall interessiert Oelschläger auch, „wie die zuständigen Behörden im Rahmen der Asylverfahren generell mit Bewerbern umgehen, die nachweislich ihre Pässe vernichten, und so den gesetzlichen Mitwirkungsverpflichtungen für ein erfolgreiches Asylbegehren nicht nachkommen.“

AfD-Innenexperte Dirk Nockemann erkennt in dem Vorgang der rechtswidrigen Einreise ein grundsätzliches Problem: „Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich neben der lebensgefährlichen Überfahrt über das Mittelmeer weitere Geschäftsmodelle für Schlepperbanden, etwa durch die illegale Schleusung von Personen mittels Flugzeug, etablieren.“ Der Vorgang sei deshalb „eine Bestätigung für die AfD-Forderung, in Zusammenarbeit mit den Ursprungs- und Transitstaaten Auffangzentren für einwanderungswillige Migranten zu schaffen und Einwanderungsgesuche oder Asylanträge vor Ort zu prüfen.“ „Den Vorschlag“, ergänzt Nockemann, „habe seinerzeit auch der SPD-Bundesinnenminister Otto Schily vorgetragen und auch in der Union wird diese Forderung inzwischen von führenden Funktionären, wie dem Bundesinnenminister, Thomas de Maizière, geäußert.“

Mit Blick auf die rot-grüne Senatsregierung hegt Nockemann aber wenig Hoffnung auf Veränderung: „Im rot-grünen Koalitionsvertrag steht viel über die große Solidaritäts- und Unterstützungsbereitschaft in der Bevölkerung für Flüchtlinge. Gerade diese Unterstützung sehe ich jedoch gefährdet, wenn Personen illegal nach Deutschland geschleust werden und sich durch das absichtliche Wegwerfen von Pässen Vorteile für die Bewilligung eines Asylbegehrens oder eines Aufenthaltstatuses erhoffen. Hier fehlt ein klares Bekenntnis des Senats für die konsequente Umsetzung der bestehenden Asyl- und Aufenthaltsgesetze zum Wohle der tatsächlich schutzbedürftigen Flüchtlinge und zum Erhalt der Solidaritäts- und Unterstützungsbereitschaft in der Bevölkerung.“

Lesen Sie hier die vollständige Schriftliche Kleine Anfrage: Link zur Kleinen Anfrage

Quellen:

Bilder:

  • „HH-Airport Terminal2 03“ von Medvedev – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons – Link zum Bild