Die AfD-Fraktion sieht das neue „Klimaschutzverbesserungsgesetz“, das auf dem „Hamburger Zukunftsentscheid“ beruht, mit großer Skepsis. Nach einer juristischen Prüfung bestehen erhebliche Zweifel, ob Hamburg in allen Regelungsbereichen über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt. Nach Art. 74 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz in diesen Bereichen beim Bund, der durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Klimaschutzgesetz (KSG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bereits einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen hat. Gemäß Art. 31 GG gilt zudem: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Im Verkehrsbereich verweist die AfD-Fraktion auf die jüngste Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom Oktober 2024. Zwar können Kommunen nun leichter Umwelt- und Gesundheitsziele berücksichtigen und einzelne Tempo-30-Zonen oder Radwege einrichten, ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen (§ 6 Abs. 4a StVG, § 45 Abs. 1 Nr. 7 StVO n.F.).
Ein flächendeckendes Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet bleibt jedoch weiterhin nicht zulässig.
Darüber hinaus sieht die AfD-Fraktion auch europarechtliche Risiken.
Für Industrie- und Energiesektoren gilt das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), das durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt wird.
Landesrechtliche Zusatzverpflichtungen, wie sie der Zukunftsentscheid vorsieht, könnten mit diesem System kollidieren.
Zukunftsentscheid: AfD-Fraktion sieht erhebliche verfassungsrechtliche Hindernisse / Nockemann: „Mit Bundesrecht teilweise unvereinbar“
Grünes „Gesellschaftsjahr“ / Walczak: „Gesellschaftliche Spaltung“
Zu den Diskussionen um das von den Grünen geforderte „Gesellschaftsjahr“ sagt der stellv. wehrpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Krzysztof Walczak:
„Die einzige Form des Zwangsdienstes, der in unserer Verfassung vorgesehen ist, ist aus gutem Grund die Wehrpflicht. Sie dient der Verteidigung von Volk und Vaterland und gewährleistet damit den Fortbestand unseres Gemeinwesens. Im Gegensatz dazu würde ein allgemeiner Gesellschaftsdienst, wie ihn die Grünen fordern, junge Bürger ohne zwingenden Grund zu einer Form von Zwangsarbeit verpflichten, die sie als bloße Reparaturkräfte für die verfehlte Politik der letzten Jahrzehnte missbraucht. Gerade vor dem Hintergrund, dass man der jungen Generation auch seitens grüner Politiker gigantische Schuldenberge hinterlässt, ist dies vollkommen inakzeptabel und verschärft die gesellschaftliche Spaltung.“
Blauer Anker: Klimaentscheid – brandgefährlich für Hamburg!
HIER gehts zur 109. Ausgabe unseres Fraktionsrundbriefs – Blauer Anker.
Hamburger Wirtschaft sendet Alarmsignal / Schulz: „Weckruf für Rot-Grün“
Laut aktueller Umfrage der Handelskammer Hamburg ist das Geschäftsklima im dritten Quartal deutlich eingebrochen. Unternehmen bewerten ihre Lage mit nur 84,4 von 200 möglichen Punkten – dem schlechtesten Wert seit Jahren. Das entspricht einem Rückgang um 10,5 Punkte zum Vorquartal.
Elbtower: Rot-Grün plant Teilnutzung / Nockemann: „Tschentschers Worte Schall und Rauch“ / Reich: „Maß und Mitte verloren“
Rolle rückwärts: Der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) schloss ein finanzielles Engagement der Stadt beim Weiterbau des Elbtowers klar aus – das galt noch vor einem Jahr. Nun plant der rot-grüne Senat, Teile des Gebäudes für das Naturkundemuseum zu nutzen.
Fraktion im Dialog mit fünf AfD-Bundestagsabgeordneten am 21. Oktober
+++ Die Veranstaltung ist ausgebucht, bitte keine Anmeldungen mehr +++
Hamburger Zukunftsentscheid erfolgreich / Nockemann: „Linksgrüne Klimaideologie siegt über die Vernunft“
In Hamburg fand heute die Wahl für zwei Volksentscheide statt: „Hamburg testet Grundeinkommen“ und „Hamburger Zukunftsentscheid“. Letzterer erhielt die notwendigen Ja-Stimmen von mindestens 265.000 Wahlberechtigten. Damit wird der Gesetzentwurf der Volksinitiative – wonach Hamburg schon 2040 klimaneutral werden soll – ab 2026 in Kraft treten.


























