Das Statistikamt Nord veröffentlichte heute den Berichtsjahr 2023. Darin werden Daten zur Entwicklung der Hamburger Bevölkerung erhoben. Demnach betrug der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zum 31.12.2023 in Hamburg insgesamt 40,4 Prozent (790.000 Menschen). Der Ausländeranteil liegt bei 20,7 Prozent (407.000). Spitzenreiter ist der Stadtteil Billbrook. Hier besitzen 88,1 Prozent (1.644) einen Migrationshintergrund, 80,5 Prozent (1.504) sind Ausländer.
Drastischer sind die Zahlen bei den Kindern und Jugendlichen. Bei den unter 18-Jährigen beträgt der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in Hamburg 57 Prozent (187.500). Auch hier ist Billbrook trauriger Spitzenreiter. 98,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben Migrationshintergrund.
Hamburg: Neue Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung / Nockemann: „Deutsche, die neue Minderheit“
Kampagne gegen „queerfeindliche Gewalt“ / Nockemann: „Ideologischer Popanz“
Heute präsentierten die grüne Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank, SPD-Innensenator Andy Grote sowie der Polizeipräsident Falk Schnabel die Kampagne gegen queerfeindliche gewalt „Wir l(i)eben bunt! Gemeinsam gegen Hass“. Die Kampagne soll zum gemeinsamen und konsequenten Vorgehen gegen queerfeindliche Hasskriminalität auffordern.
Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Die Gewalt gegen Polizei- und Rettungskräfte steigt weiter und Rot-Grün startet Kampagnen gegen ‚queerfeindliche‘ Gewalt. Hier wird ein ideologiegetriebener Popanz aufgebläht, der von den tatsächlichen Problemen in unserer Stadt ablenken soll. Wo sind die Pro-Polizei-Kampagnen, die sich vor unsere Polizei stellen und für mehr Respekt und Wertschätzung werben? Und wo sind die Kampagnen gegen die ausufernde Ausländerkriminalität? Die AfD verurteilt Gewalttaten, ganz gleich gegen wen sie gerichtet sind, aber diese rot-grüne Kampagne ist die reinste Steuergeldverschwendung.“
Fraktion im Dialog mit Dr. Alexander Gauland am 20. Dezember!
Am Freitag, 20. Dezember, um 19 Uhr spricht der AfD-Ehrenvorsitzende Dr. Alexander Gauland im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses zum Thema:
„Die deutsche Außenpolitik der Zukunft:
Chancen und Risiken in unsicheren Zeiten“
Alexander Gauland ist AfD-Gründungsmitglied. Von 2017 bis 2021 war er Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion. Im Dezember 2019 wurde er von der Partei zum Ehrenvorsitzenden der AfD ernannt, 2021 zum Ehrenvorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion.
Wir laden Sie herzlich ein!
Anmeldungen bitte unter folgendem Link: https://afd-fraktion-hamburg.de/anmeldung-zu-fraktion-im-dialog/ oder telefonisch unter 040/42831-2518.
Jugendbande „315er“: Intensivtäter Amir N. darf weiterhin bleiben / Nockemann: „Afghanischen Anführer abschieben!“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt auf, dass der Senat den afghanischen Intensivtäter Amir N. weiterhin nicht abschiebt (Drucksache 22/16886). Laut Senatsantwort ist die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung bis zum 18. Mai 2025 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest. Eine frühere AfD-Anfrage ergab, dass Amir N. nach dessen Freilassung wieder in Hamburg lebt.
Zur Jungfernstieg-Jugendbande „315er“ zählen zwei weitere Personen, ein 19-jähriger Afghane und ein 19-jähriger Syrer. Der Syrer verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis – er wird bei der Polizei als Intensivtäter geführt. Der Afghane ist ausreisepflichtig und wird geduldet.
Antwort des AfD-Fraktionschefs auf den Offenen Brief des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Antwort von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann auf den Offenen Brief des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Sehr geehrter Herr Reinecke,
ich erlaube mir klarzustellen, dass wir unser Konzept für die Kriminalpolizeiliche Strafsachenstelle (KrimStra) unabhängig entwickelt haben und uns dabei an erfolgreichen Modellen aus Nordrhein-Westfalen (z. B. Taskforce zur Bekämpfung von Clankriminalität) und Bayern (z. B. Zentrale Ansprechstelle Cybercrime – ZAC) orientiert, sowie auch historische Vorlagen wie die Preußische Polizeiverfügung ausgewertet haben. Der Begriff „Kriminalpolizeiliche Strafsachenstelle“ wurde nicht kopiert, sondern aufgrund seiner Klarheit und gängigen Verwendung übernommen, da es sich – wie etwa bei „Bußgeldstelle“ oder „Bustra“ – um eine übliche und nicht geschützte Bezeichnung handelt.
Um möglichen Missverständnissen oder Verwechslungen mit ähnlichen Begriffen vorzubeugen, haben wir jedoch die Bezeichnung in „Koordinierungsstelle Strafsachen (KoStra)“ geändert. Der Antrag ist zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Dies zeigt, dass wir als AfD Hamburg konstruktiv auf Einwände eingehen und bereit sind, auch bei Begrifflichkeiten einen Konsens zu schaffen. Wir sehen es aber auch als Aufgabe der Politik an, sinnvolle Forderungen – auch der Gewerkschaften – aufzugreifen und diese in einem klaren und umsetzbaren Konzept weiterzuentwickeln.
Abschließend erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass ich Ihre Anregungen selbst dann aufgenommen hätte, wenn Ihre Kritik nicht in Form eines „Offenen Briefes“ geäußert worden wäre. In diesem Fall wäre von hier eine weitere Pressemitteilung erfolgt, dass unser Antrag auf Grund einer Intervention des BDK geändert worden wäre. Diese Redlichkeit dürfen Sie mir schon zugestehen. Im Übrigen ist mir nicht am Aufbau von Konflikten mit den Polizeigewerkschaften gelegen. In den acht Monaten, in denen ich in Hamburg zwischen 2003 und 2004 Innensenator war, gab es in Hamburg zwischen der Innenbehörde einerseits und den Gewerkschaften (insbes. der DPolG) sowie den Personalräten andererseits ein überaus konstruktives Arbeitsverhältnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Nockemann
Fraktionsvorsitzender
AfD-Anfrage zeigt: Fünf Hausdurchsuchungen bei Aktionstag gegen „Hasspostings“ / Nockemann: „Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit statt Symbolpolitik“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass im Rahmen des bundesweiten „Aktionstags gegen Hasspostings“ am 12. November 2024 in Hamburg fünf Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden (Drucksache 22/16841). Laut Senatsantwort richteten sich diese Maßnahmen gegen Verdächtige im Alter von 18 bis 67 Jahren, denen unter anderem antisemitische Äußerungen, Volksverhetzung (§ 130 StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) vorgeworfen werden. Obwohl richterliche Beschlüsse vorlagen, sei zumindest unklar, ob die Maßnahmen in jedem Fall verhältnismäßig waren und ob alternative Ermittlungsmethoden ausgereicht hätten.