Im September reichte die AfD-Fraktion eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Handelskammer ein. Die Wirtschaftsbehörde bestätigt jetzt, dass der Handelskammer-Präses Tobias Bergmann gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat.
Hintergrund: Am 20.08.2018 lud die Handelskammer Hamburg alle in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien zur Stolpersteinverlegung für die von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Verfolgten aus dem Ehren- und Hauptamt der Handelskammer Hamburg ein. Am 17.09.2018 wurden die Vertreter der AfD-Fraktion gesondert durch den Präses Tobias Bergmann wieder ausgeladen. Die Ausladung begründete Bergmann mit der Behauptung, die AfD hätte nicht die richtigen „Lehren aus diesem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte gezogen“. Die Handelskammer Hamburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie unterliegt der Aufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg.
Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Die Rüge der Wirtschaftsbehörde ist ein gutes Signal für unsere Demokratie! Präses Bergmann hat seine eigenen partei- und weltanschaulichen Präferenzen über das Gebot der Neutralität gestellt und damit sein Amt beschädigt. Er vertritt mehr als 160.000 Unternehmer und Kammermitglieder, die die Handelskammer mit ihren Pflichtbeiträgen finanzieren – darunter auch beitragszahlende AfD-Mitglieder und -Wähler. Ich fordere Herrn Bergmann auf, sich für dieses Fehlverhalten zu entschuldigen.“