Die AfD-Fraktion klagt vor dem Verfassungsgericht in einem Organstreitverfahren gegen Innensenator Andy Grote (SPD) wegen Verletzung des Neutralitätsgebots (Gz. HVerfG 2/24). In der Bürgerschaftssitzung am 8. November äußerte sich Grote in der Aktuellen Stunde zum Nahostkonflikt und attackierte dabei die AfD unsachlich und mit unwahren Anwürfen. Konkret sagte der Senator:
„Die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehören zur Grunderzählung der AfD. Und deshalb verwahren sich die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zurecht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD.“
Diese Aussagen sind ungeheuerlich, da sie frei erfunden und durch nichts gerechtfertigt sind. Besonders schwerwiegend ist die – unwahre – Unterstellung der Relativierung des Holocaust – und damit eine strafrechtlich relevante Handlung. Mit diesen wider besseres Wissen getätigten Aussagen verletzt der Innensenator die Rechte der AfD, der AfD-Abgeordneten und der Fraktion – insbesondere das Recht auf Chancengleichheit. Die AfD-Fraktion Hamburg bezieht seit vielen Jahren immer wieder klare Stellung gegen Antisemitismus und für Israel und jüdische Belange.
AfD klagt vor dem Verfassungsgericht gegen SPD-Innensenator Grote / Wolf: „Ungeheuerliche Neutralitätsverletzung muss Konsequenzen haben“
AfD begrüßt Anti-Islamismusdemo / Walczak: „Demokratischer Ruck“
In Hamburg ruft ein breites Bündnis um die Kurdische Gemeinde sowie die Vereine „Kulturbrücke“ und „Säkularer Islam“ zu einer Demonstration am Sonnabend gegen Islamismus auf. Die AfD wird sich an der Demonstration beteiligen.
Diätenkommission wird exorbitante Verbesserung der Leistungen für Bürgerschaftsabgeordnete vorschlagen / Walczak: „Schamlose Selbstbedienung“
In der gestrigen Sitzung des Verfassungsausschusses hat die Vorsitzende der Diätenkommission den noch in der Erstellung befindlichen Bericht der Diätenkommission vorgestellt. Kernpunkte sind:
• Eine Erhöhung der monatlichen steuerfreien Kostenpauschale von 540 Euro auf 1.000 Euro. Funktionsträger wie die Vizepräsidenten der Bürgerschaft sollen 1.500 Euro, die Präsidentin sogar zukünftig 2.000 Euro im Monat erhalten.
• Anrechnungsfreiheit beim Übergangsgeld für die ersten drei Monate und für weitere zwölf Monate nur eine Anrechnung von 30 Prozent, d.h. faktisch wird vielen ausscheidenden Abgeordneten die Diät für drei Monate komplett und für weitere zwölf Monate zum Großteil weiter ausgezahlt.
• Es soll eine neue und zusätzliche „Basisversorgung“ für die Altersbezüge der Abgeordneten geben, die zukünftig jedes Jahr zwei Prozent der Abgeordnetendiät als Anspruch für die Altersbezüge erwerben, ohne dafür einzahlen zu müssen. Bis dato müssen sich die Abgeordneten an ihrer Altersversorgung beteiligen, indem sie auf einen Teil ihrer Diät verzichten. Die Gesamtkappungsgrenze soll dann künftig bei 68 Prozent der Diät liegen. Die doppelten bzw. dreifachen Diäten von Funktionsträgern wie Vizepräsidenten und Bürgerschaftspräsidentin werden hierbei berücksichtigt.
• Die „Basisversorgung“ soll rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode gewährt werden.
AfD-Anfrage: Somalischer Pirat trotz abgelehnter Asylanträge seit zehn Jahren in Deutschland / Nockemann: „Absurdes Asylsystem“
Eine Anfrage über zwei noch in Hamburg lebende somalischen Piraten belegt das Asylversagen exemplarisch (Drucksache 22/14855). Beide Somalier wurden 2012 zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Einer der somalischen Piraten stellte 2014 erstmals einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Ein Asylfolgeantrag wurde 2018 als unzulässig abgelehnt. 2022 wurde der Ablehnungsbescheid und auch die Abschiebeandrohung aufgehoben. Der Somalier befindet sich wieder im Asylfolgeverfahren. Die Entscheidung steht noch aus! Seit 2016 wird verurteilte Somalier in Hamburg geduldet.
Auf die Frage nach konkreten Abschiebungshindernissen antwortet der Senat: „Es gibt weiterhin keine Flugverbindungen, die für Abschiebungen nach Somalia genutzt werden können. Begleitete Rückführungen sind nur über Einzelcharter möglich und dies nur in besonders gelagerten Fällen. Besonders gelagerte Fälle sind Personen mit extremistischem Bezug oder Gefährder. Bei den betroffenen Personen gab es daneben diverse Gründe, warum eine Abschiebung nicht vollzogen werden konnte. Hinderungsgründe waren unter anderem die Passersatzpapierbeschaffung und organisatorische Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.
AfD fordert Corona-Enquete-Kommission / Reich: „Aufarbeitung und Aufklärung“
Noch immer fehlt eine Aufarbeitung der verheerenden Corona-Politik. Die Corona-Einschränkungen waren nach heutigen Kenntnissen größtenteils unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte – mit katastrophalen Folgen.
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission mit dem Titel „Aus Corona lernen – Corona und die 80 Verordnungen des Hamburger Senats“ (Drucksache22/14930). Die Kommission soll unter anderem aufklären, ob die Maßnahmen des rot-grünen Senats dazu beitrugen, die Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren. Daneben soll die Enquete-Kommission untersuchen, ob die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erfolgten Eingriffe in die Bürgerfreiheiten mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang standen.
Bundestag verabschiedet Selbstbestimmungsgesetz / Walczak: „Biologische Realität verteidigen“
Der Bundestag hat heute das so genannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Die AfD-Fraktion forderte bereits zuvor, dass sich der rot-grüne Senat im Bundesrat gegen das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz einsetzt (Drucksache 22/14113). Der Bundesrat kann noch Einspruch gegen das Gesetz erheben.
Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Es gibt nur zwei Geschlechter, das Geschlecht ist angeboren und man kann sein Geschlecht auch nicht ändern. Daran ändert auch ein Selbstbestimmungsgesetz nichts, das auf Kriegsfuß mit wissenschaftlichen Erkenntnissen steht.
Eltern können den Geschlechtseintrag ihrer Kinder vor dem fünften Lebensjahr sogar willkürlich gegen den Willen ihres Kindes ändern, was nichts anderes als gesetzlich organisierter Kindesmissbrauch ist. Zudem enthält das Selbstbestimmungsgesetz mit dem Offenbarungsverbot eine totalitäre Klausel, welche die Meinungsfreiheit unterdrückt. Künftig kann die Bezeichnung einer Person mit seinem korrekten biologischen Geschlecht mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dass die ehemals liberale FDP es nicht einmal geschafft hat, diese autoritäre Giftpille aus dem Gesetzentwurf zu tilgen, ist bezeichnend.
Wenn wir einen Senat hätten, der bei Verstand wäre, würde er im Bundesrat sofort Einspruch gegen dieses Gesetz erheben und das Inkrafttreten blockieren. Das wird aber natürlich nicht passieren. Die biologische Realität verteidigt in diesem Land mittlerweile nur noch die AfD.“
Erzbistum Hamburg will keine AfD-Politiker mehr einladen / Nockemann: „Sie laden uns aus? Wir laden Sie herzlich ein!“
Das Erzbistum Hamburg will zu offiziellen Anlässen keine AfD-Politiker mehr einladen. Gegenüber der Schweriner Volkszeitung sagte Erzbischof Heße, dass es keine Zusammenarbeit auf kirchenpolitischer Ebene mehr geben werde. Die deutschen Bischöfe veröffentlichten Ende Februar eine Erklärung, in der sie sich von der AfD abgrenzen und sie als für Christen unwählbar bezeichneten. Auf die Frage, ob AfD-Mitglieder im Erzbistum noch ein kirchliches Amt übernehmen können, antwortete Heße: „Wir fragen jetzt nicht an der Kirchentür nach einer Parteimitgliedschaft.“
AfD fordert Nein zu Faesers linkem „Demokratiefördergesetz“ / Nockemann: „Demokratie in Gefahr“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will den „Kampf gegen rechts“ massiv verschärfen. Hinter dem sogenannten Demokratiefördergesetz verbirgt sich das nebulöse „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“.
Zweifelhaft ist, ob dieses Maßnahmenpaket unserer Demokratie dienlich ist. Denn durch den gesetzlichen Auftrag ist zu befürchten, dass weitere hunderte Millionen Euro Steuergelder an linke und linksradikale Vereine fließen werden. Besonders brisant ist, dass das Demokratiefördergesetz keine Extremismusklausel enthält. Damit könnten sogar linksextremistische Vereine finanziell profitieren.
Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das demokratiefeindliche Gesetz zu verhindern (Drucksache 22/XXXXX).
Asylkrise: Senat will Zugriff auf private Räume / Wolf: „Sozialistische Enteignungsphantasien“
Die anhaltende Massenmigration verschärft den Wohnungsmarkt. Weil die räumlichen Kapazitäten für „Flüchtlinge“ nahezu erschöpft sind, will Rot-Grün ungenutzte Immobilien auch zwangsweise nutzen.
Cannabisgesetz tritt in Kraft / Reich: „Kontrollverlust trägt grüne Handschrift“
Das Cannabisgesetz wird zum 1. April in Kraft treten. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Somit wird der Konsum sowie in begrenzter Menge auch der Besitz und Anbau der Droge legalisiert.