Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) setzt die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ bis auf weiteres aus. Das hat der Verfassungsschutz heute gegenüber dem Kölner Verwaltungsgericht mittels der angeforderten Stillhaltezusage erklärt.
Die AfD-Fraktion kündigt an, das Thema im Ältestenrat anzumelden. Hintergrund dessen ist, dass AfD-Fraktionsmitglieder in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen wiederholt und substanzlos als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet wurden.
Verfassungsschutz setzt neue AfD-Einstufung aus / Nockemann: „Rohrkrepierer“ / Walczak: „Schaden für unsere Demokratie“
Rot-Grün will AfD-Verbotsverfahren im Verfassungsausschuss beraten / Walczak: „Politischer Vernichtungswille von Rot-Grün gefährdet unsere Demokratie“
Zur Ankündigung von SPD und Grünen im Verfassungsausschuss über mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD zu beraten, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Krzysztof Walczak:
„Der politische Vernichtungswille von Rot-Grün gegen die AfD als bundesweit stärkste Oppositionspartei gefährdet unsere Demokratie. Die VS-Einstufung ist keine von sachlichen Fakten getragene Entscheidung, sondern die Entscheidung einer Behörde, die von unseren politischen Konkurrenten kontrolliert wird. Wir nehmen mit großer Sorge zur Kenntnis, dass sich SPD und Grüne in Hamburg von demokratischen Grundwerten verabschieden. Fakt ist: Wer eine missliebige Oppositionspartei verbieten will, zerstört die Demokratie. SPD und Grüne befinden sich damit auch international betrachtet in schlechter Gesellschaft und stehen auf der Seite von Diktaturen, nicht Demokratien. Wir werden alle gebotenen Mittel einsetzen, um zu verhindern, dass sie unsere Republik in eine Diktatur ohne freie Wahlen und freie politische Parteien umbauen.“
Bürgerschaftskanzlei schwärzt AfD-Anfragen unbegründet / Nockemann: „Gewaltverbrecher Firas A. und Amir N. sind Gefahr für die innere Sicherheit!“
Ohne Begründung schwärzt die Bürgerschaftskanzlei zwei Kleine Anfragen der AfD-Fraktion. Die erste Anfrage dreht sich um den afghanischen Intensivtäter und Bandenanführer („315er“) Amir N., die zweite Anfrage handelt vom syrischen Serienstraftäter Firas A., der zuletzt eine Messerattacke auf eine Rollstuhlfahrerin verübte. In beiden Fällen weigert sich Rot-Grün seit Jahren, eine Abschiebung zu forcieren. So wird die Fiktionsbescheinigung von Amir N. regelmäßig verlängert. Die geschwärzten Anfragen finden Sie HIER und HIER.
SPD-Innensenator zweifelt an AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst / Nockemann: „Gerade Innensenator Grote müsste das Beamtenrecht kennen“
SPD-Innensenator Andy Grote sieht AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst skeptisch. Angehörige des öffentlichen Dienstes und insbesondere Beamte müssen mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, so Grote. Und bei „Mitgliedern einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei wird man dies nicht ohne weiteres annehmen können.“
AfD fordert neues Schülerparlament / Mennerich: „Debattenkultur wiederbeleben“
Die AfD fordert die Einführung eines neuen Schülerparlaments, um die Debattenkultur und das Demokratieverständnis bei Hamburger Schülern zu stärken (Drucksache 23/230). Dabei sollen Schüler ab 16 Jahren reale politische Prozesse simulieren können. Hierbei sollen sich alle interessierten Schüler auch individuell bewerben können, um eine breite Vielfalt an Meinungen zu gewährleisten. Dem bisherigen Format „Jugend im Parlament“ fehlen diese Qualitäten.
Hintergrund ist der zunehmend verengte Meinungskorridor an Schulen. Vergangenes Jahr skandierten Schüler der Hamburger Grundschule Thadenstraße im Pausenhof „Ganz Hamburg hasst die AfD“.
Hamburg zeigt Flagge: AfD fordert Beflaggung an öffentlichen Gebäuden / Walczak: „Vaterlandsliebe wieder Leben einhauchen“
Die AfD fordert, die deutsche Nationalflagge ganzjährig an Hamburgs öffentlichen Gebäuden zu beflaggen (Drucksache 23/155). Ziel ist es, das nationale Bewusstsein und das Gemeinschaftsgefühl in Hamburg zu stärken. Der Vorschlag nimmt Vorbild an einem ähnlichen Beschluss im Jerichower Land, der Patriotismus und Demokratie fördert. Besonders an Schulen soll die Sichtbarkeit der Flagge zur Stärkung des Verständnisses für nationale Werte beitragen.
Passiver Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung? / Nockemann: „Freiheitsfeindlich und eine Gefahr für unsere Demokratie“
Geht es nach dem Willen von Rot-Grün sollen mehrfach wegen Volksverhetzung (§180 StGB) verurteilte Bürger künftig nicht mehr in demokratische Ämter gewählt werden. Das fordert der rot-grüne Senat auf Bundesebene. Der Vorschlag soll Bestandteil des schwarz-roten Koalitionsvertrags im Bund werden.
Aus Sicht der AfD-Fraktion wird der Straftatbestand der Volksverhetzung zunehmend missbraucht, um bestimmte politische Auffassungen und Meinungen zu unterdrücken und im schlimmsten Fall mit Freiheitsstrafen zu ahnden.
Haus von AfD-Bezirkspolitikerin erneut Zielscheibe linker Gewalt / Nockemann: „AfD wird zu Freiwild“
In der Nacht attackierten mutmaßlich linke Extremisten erneut das Haus der AfD-Bezirksabgeordneten Nicole Jordan. Immer wieder kommt es in Hamburg zu Angriffen auf AfD-Bezirks- und Bürgerschaftsabgeordnete.
Die AfD-Fraktion fordert wiederholt mehr Schutz und Unterstützung für Bezirksabgeordnete und Ehrenämtler. Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft können in solchen Fällen auf Unterstützung gemäß § 7 des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes hoffen, die ihnen anteilige Hilfe für Schadensbehebung ermöglicht. Eine solche Unterstützung ist für die Mitglieder der sieben Hamburger Bezirksversammlungen derzeit nicht vorgesehen. Die AfD-Fraktion möchte dies ändern.
AfD soll nach 78 Jahren Hamburger Parlamentstradition Alterspräsident genommen werden / Walczak: „Reines parteipolitisches Machtkalkül“
Am kommenden Mittwoch findet die konstituierende Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft statt. Damit beginnt die 23. Wahlperiode. Die konstituierende Sitzung wird traditionell bis zur Wahl eines Bürgerschaftspräsidenten vom Alterspräsidenten geleitet.
Die Regelung, den ältesten Abgeordneten als Alterspräsidenten die Sitzung eröffnen zu lassen, lässt sich auf die erstmalige Bildung eines gesamtdeutschen Parlaments in der Paulskirche 1848 zurückverfolgen. Seit spätestens 1946 besteht auch in Hamburg ein ununterbrochener Parlamentsbrauch, dass der an Lebensjahren älteste Abgeordnete als Alterspräsident der Bürgerschaft fungiert. Nach der letzten Bürgerschaftswahl stünde die Rolle des Alterspräsidenten damit dem AfD-Abgeordneten Dr. Dr. Joachim Körner (77 Jahre) zu.
Die Präsidentin der 22. Wahlperiode, Carola Veit, und SPD, CDU, Grüne und Linke wollen aber verhindern, dass der an Lebensjahren älteste Abgeordnete die Sitzung als Alterspräsident eröffnet. Sie berufen sich darauf, kurz vor Ablauf der Wahlperiode im Januar 2025 die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode dahingehend geändert zu haben, dass künftig das der Bürgerschaft am längsten angehörige Mitglied die Position des Alterspräsidenten einnehmen soll. In diesem Falle wäre dies der CDU-Abgeordnete Ralf Niedmers (57 Jahre).
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode gilt jedoch nach dem Verfassungsgrundsatz der Diskontinuität nicht fort. Die neue Bürgerschaft ist an die alte Geschäftsordnung nicht gebunden. Der Grundsatz der Diskontinuität stellt sicher, dass ein neu gewähltes und neu zusammengesetztes Parlament nicht an die Entscheidungen von früheren, mittlerweile abgewählten Parlamenten gebunden ist. Bis zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung durch die neue Bürgerschaft verfährt das Parlament daher nach Gewohnheitsrecht. In einem Antrag für die konstituierende Sitzung legen mehrere AfD-Abgeordnete der 23. Wahlperiode dar, warum der parlamentarische Brauch gebietet, dass das an Lebensjahren älteste Mitglied die konstituierende Sitzung eröffnet (Drucksache 23/X). Darin wird auch erklärt, warum die einmalige Willensbekundung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode keine Verfassungsgrundsätze aushebeln und eine 78 Jahre alte Hamburger Parlamentspraxis durchbrechen kann.