AfD fordert neues Schülerparlament / Mennerich: „Debattenkultur wiederbeleben“

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Die AfD fordert die Einführung eines neuen Schülerparlaments, um die Debattenkultur und das Demokratieverständnis bei Hamburger Schülern zu stärken (Drucksache 23/230). Dabei sollen Schüler ab 16 Jahren reale politische Prozesse simulieren können. Hierbei sollen sich alle interessierten Schüler auch individuell bewerben können, um eine breite Vielfalt an Meinungen zu gewährleisten. Dem bisherigen Format „Jugend im Parlament“ fehlen diese Qualitäten.
Hintergrund ist der zunehmend verengte Meinungskorridor an Schulen. Vergangenes Jahr skandierten Schüler der Hamburger Grundschule Thadenstraße im Pausenhof „Ganz Hamburg hasst die AfD“.

Hamburg zeigt Flagge: AfD fordert Beflaggung an öffentlichen Gebäuden / Walczak: „Vaterlandsliebe wieder Leben einhauchen“

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Die AfD fordert, die deutsche Nationalflagge ganzjährig an Hamburgs öffentlichen Gebäuden zu beflaggen (Drucksache 23/155). Ziel ist es, das nationale Bewusstsein und das Gemeinschaftsgefühl in Hamburg zu stärken. Der Vorschlag nimmt Vorbild an einem ähnlichen Beschluss im Jerichower Land, der Patriotismus und Demokratie fördert. Besonders an Schulen soll die Sichtbarkeit der Flagge zur Stärkung des Verständnisses für nationale Werte beitragen.

Passiver Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung? / Nockemann: „Freiheitsfeindlich und eine Gefahr für unsere Demokratie“

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Geht es nach dem Willen von Rot-Grün sollen mehrfach wegen Volksverhetzung (§180 StGB) verurteilte Bürger künftig nicht mehr in demokratische Ämter gewählt werden. Das fordert der rot-grüne Senat auf Bundesebene. Der Vorschlag soll Bestandteil des schwarz-roten Koalitionsvertrags im Bund werden.
Aus Sicht der AfD-Fraktion wird der Straftatbestand der Volksverhetzung zunehmend missbraucht, um bestimmte politische Auffassungen und Meinungen zu unterdrücken und im schlimmsten Fall mit Freiheitsstrafen zu ahnden.

Haus von AfD-Bezirkspolitikerin erneut Zielscheibe linker Gewalt / Nockemann: „AfD wird zu Freiwild“

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(Abbildung: Das Haus der Bezirksabgeordneten Jordan ist seit Jahren Ziel linksextremer Anschläge)

In der Nacht attackierten mutmaßlich linke Extremisten erneut das Haus der AfD-Bezirksabgeordneten Nicole Jordan. Immer wieder kommt es in Hamburg zu Angriffen auf AfD-Bezirks- und Bürgerschaftsabgeordnete.
Die AfD-Fraktion fordert wiederholt mehr Schutz und Unterstützung für Bezirksabgeordnete und Ehrenämtler. Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft können in solchen Fällen auf Unterstützung gemäß § 7 des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes hoffen, die ihnen anteilige Hilfe für Schadensbehebung ermöglicht. Eine solche Unterstützung ist für die Mitglieder der sieben Hamburger Bezirksversammlungen derzeit nicht vorgesehen. Die AfD-Fraktion möchte dies ändern.

AfD soll nach 78 Jahren Hamburger Parlamentstradition Alterspräsident genommen werden / Walczak: „Reines parteipolitisches Machtkalkül“

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Am kommenden Mittwoch findet die konstituierende Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft statt. Damit beginnt die 23. Wahlperiode. Die konstituierende Sitzung wird traditionell bis zur Wahl eines Bürgerschaftspräsidenten vom Alterspräsidenten geleitet.
Die Regelung, den ältesten Abgeordneten als Alterspräsidenten die Sitzung eröffnen zu lassen, lässt sich auf die erstmalige Bildung eines gesamtdeutschen Parlaments in der Paulskirche 1848 zurückverfolgen. Seit spätestens 1946 besteht auch in Hamburg ein ununterbrochener Parlamentsbrauch, dass der an Lebensjahren älteste Abgeordnete als Alterspräsident der Bürgerschaft fungiert. Nach der letzten Bürgerschaftswahl stünde die Rolle des Alterspräsidenten damit dem AfD-Abgeordneten Dr. Dr. Joachim Körner (77 Jahre) zu.
Die Präsidentin der 22. Wahlperiode, Carola Veit, und SPD, CDU, Grüne und Linke wollen aber verhindern, dass der an Lebensjahren älteste Abgeordnete die Sitzung als Alterspräsident eröffnet. Sie berufen sich darauf, kurz vor Ablauf der Wahlperiode im Januar 2025 die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode dahingehend geändert zu haben, dass künftig das der Bürgerschaft am längsten angehörige Mitglied die Position des Alterspräsidenten einnehmen soll. In diesem Falle wäre dies der CDU-Abgeordnete Ralf Niedmers (57 Jahre).
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode gilt jedoch nach dem Verfassungsgrundsatz der Diskontinuität nicht fort. Die neue Bürgerschaft ist an die alte Geschäftsordnung nicht gebunden. Der Grundsatz der Diskontinuität stellt sicher, dass ein neu gewähltes und neu zusammengesetztes Parlament nicht an die Entscheidungen von früheren, mittlerweile abgewählten Parlamenten gebunden ist. Bis zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung durch die neue Bürgerschaft verfährt das Parlament daher nach Gewohnheitsrecht. In einem Antrag für die konstituierende Sitzung legen mehrere AfD-Abgeordnete der 23. Wahlperiode dar, warum der parlamentarische Brauch gebietet, dass das an Lebensjahren älteste Mitglied die konstituierende Sitzung eröffnet (Drucksache 23/X). Darin wird auch erklärt, warum die einmalige Willensbekundung der Bürgerschaft der 22. Wahlperiode keine Verfassungsgrundsätze aushebeln und eine 78 Jahre alte Hamburger Parlamentspraxis durchbrechen kann.

Versuchte Wahlbeeinflussung in drei Hamburger Wahllokalen / Wolf: „Nur die Spitze des Eisberges“

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(Anti-AfD-Hetzplakat neben dem Wahlbüro in der Beruflichen Schule Stahl- und Maschinenbau BS04 )

Der Hamburger Senat hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bestätigt, dass allein in einer Hamburger Berufsschule, in der sich drei Hamburger Wahllokale zur Bundestagswahl befanden, knapp 25 in unmittelbarer Umgebung aufgestellte Plakatständer gegen die AfD entfernt werden mussten (Drucksache 22/18186). Im Laufe des Wahlgangs kam es zu einer weiteren Beschwerde eines Bürgers beim Wahlvorstand.

Bürgerschaftskanzlei zensiert Video von Parlamentsrede / Walczak: „Zensur ist unerträglich und undemokratisch“

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Novum in der Bürgerschaft: In der letzten Bürgerschaftssitzung der Legislaturperiode wurde die Rede des AfD-Abgeordneten Krzysztof Walczak an mehreren Stellen mit Pieptönen zensiert. Hintergrund der Debatte sind im Verdacht stehende parteipolitische Anti-AfD-Aussagen von Hamburger Richtern und Staatsanwälten über dienstliche E-Mail-Konten. Aus Sicht der AfD liegen Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze vor. Die AfD forderte dazu Stellungnahmen der dafür verantwortlichen Richter, um den Sachverhalt zu prüfen. Die Verfassung gibt dem Parlament hierfür eine Zuständigkeit in Form der Richteranklage, die öffentlich und nur unter Nennung der Namen der betroffenen Richter erfolgen könnte.

Hamburger Justizskandal: AfD fordert Stellungnahmen der Anti-AfD-Richter / Walczak: „Rechtsstaat vor potenziellen Verfassungsbrechern schützen, egal ob sie Robe tragen“

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Nach dem Bekanntwerden von E-Mails mehrerer Hamburger Richter und Staatsanwälte über dienstliche E-Mail-Konten, die sich parteipolitisch tendenziös gegen die AfD positionierten, fordert die AfD Konsequenzen. Die AfD-Fraktion beantragt, den Verdacht eines Verstoßes gegen Verfassungsgrundsätze durch Hamburger Richter und Staatsanwälte aufzuklären. Zunächst sollen die betreffenden Richter Gelegenheit erhalten, binnen 14 Tagen Stellung zu nehmen, um mögliche Verstöße gegen Grundsätze des Grundgesetzes, insbesondere der richterlichen Unabhängigkeit, aufzuklären. Richter, die gegen Grundsätze des Grundgesetzes verstoßen, können von der Bürgerschaft vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden (Artikel 63 Absatz 3 Hamburgische Landesverfassung).

Den entsprechenden Antrag (Drs. 22/18040) sowie die Beweismittel hierzu hat die zunehmend autoritär agierende Bürgerschaftskanzlei, die der Präsidentin der Bürgerschaft untersteht, ohne nähere Begründung und mit pauschalem Hinweis auf den Datenschutz, zensiert. Die AfD-Fraktion hat die Bürgerschaftskanzlei aufgefordert, eine angemessene Begründung für ihre Zensurmaßnahme bis morgen nachzuliefern. Des Weiteren wurde die Bürgerschaftskanzlei aufgefordert, darzulegen, wie die Abgeordneten der Bürgerschaft unzensiert von den Inhalten des Antrags und der Beweismittel Kenntnis nehmen können.

Hintergrund: Anfang Februar sollte in Hamburg eine Podiumsdiskussion stattfinden, zu der sowohl der Hamburgische Richterverein als auch der Hamburgische Anwaltverein eingeladen hatten. Die Einladung eines AfD-Politikers sorgte für massive Kritik aus linken Kreisen – die Veranstaltung wurde abgesagt. Medien berichteten im Anschluss, dass hetzerische Anti-AfD-Äußerungen über dienstliche E-Mail-Konten von Richtern und Staatsanwälten liefen und Druck ausübten, damit die Veranstaltung abgesagt wird.

E-Mail-Leak belegt zahlreiche mutmaßliche Neutralitätsverstöße Hamburger Richter und Staatsanwälte / Walczak: „Prüfen Richteranklage wegen Verfassungsbruchs“

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Gestern hat das österreichische Freilich-Magazin einen Artikel veröffentlicht, der mutmaßlich mehrere parteipolitische Aussagen von Hamburger Richtern und Staatsanwälten gegen die AfD dokumentiert. Die Aussagen stammen aus einem internen E-Mail-Leak, der der AfD-Bürgerschaftsfraktion mittlerweile vorliegt. Die E-Mails sind mutmaßlich von dienstlichen E-Mail-Konten der Freien und Hansestadt Hamburg abgesendet worden. Das Freilich-Magazin gibt an, dass bisher niemand die Authentizität der E-Mails bestreitet.

Hierzu erklärt der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Bürgerschaftsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Wenn es stimmt, dass mehrere Hamburger Richter, zum Teil sogar bis hinauf zum Landgericht oder Oberlandesgericht, über dienstliche E-Mail-Konten parteipolitische Hetze gegen eine legale und von der Verfassung geschützte Partei wie die AfD betrieben haben, dann ist das nichts anderes als ein Skandal. Das gesamte Vertrauen in die Judikative, die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat hängen davon ab, dass Richter sich in Ausübung ihres Amtes parteipolitisch neutral verhalten. Richter haben in unserer Rechtsordnung weitgehende Machtbefugnisse, können Recht sprechen und Menschen sogar ins Gefängnis sperren. Wenn jeder Bürger nun aufgrund seiner Parteimitgliedschaft befürchten muss, von einem Richter abgelehnt und benachteiligt zu werden, begründet das nicht nur die Befangenheit im Einzelfall. Es erschüttert das Vertrauen in die Judikative und den Rechtsstaat insgesamt. Vor allem scheint es sich hierbei nicht um einen Einzelfall zu handeln, sondern gleich mehrere Hamburger Richter und Staatsanwälte zu betreffen.
Gegen einen möglichen verfassungsfeindlichen Amtsmissbrauch muss mit allen verfassungsmäßigen Mitteln vorgegangen werden. Von den betroffenen mutmaßlichen Urhebern dieser E-Mails erwarte ich, dass sie sich zum Vorwurf der Neutralitätspflichtverletzung im Amt umgehend äußern.
Ich wiederhole: Sollte es zutreffen, dass über dienstliche E-Mail-Konten parteipolitische Hetze von Richtern gegen die AfD betrieben wurde, ist das nicht hinnehmbar. Es ist aus meiner Sicht Verfassungsbruch. Für diesen Fall sieht Artikel 63 Absatz 3 der Hamburger Landesverfassung vor, dass solche Richter vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden können. Wir prüfen derzeit, ob wir gegen die betroffenen Richter einen entsprechenden Antrag auf Richteranklage wegen Verfassungsbruchs in die Bürgerschaft einbringen.“

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