Keine Flutschutzwarnung an Betriebe am 28./29.10.2017?

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Im Verlauf des 28.10. und 29.10.2017 kam es im Hamburger Stadtgebiet zu einer schweren Sturmflut. Normalerweise werden die im betroffenen Gebiet ansässigen Betriebe vor einer erwarteten Sturmflut rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Stunden vorher, informiert.
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Andrea Oelschläger über Fluglärm in Hamburg

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Der Flughafen Hamburg macht viel Lärm, aber er schafft auch viele Arbeitsplätze. Es ist eine schwierige Gratwanderung, aber Fluglärm darf den Menschen nicht den Schlaf rauben.

Humus aus Toiletten

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Hamburg hat in den vergangenen Jahren einige, teils vergebliche, Versuche unternommen, um seinen Ruf als umweltfreundlicher Stadtstaat alle Ehre zu machen. Eines dieser Projekte ist, für viele Bürger verborgen, im Hauptbahnhof untergebracht gewesen. Die dortigen öffentlichen Toiletten im Bereich des Ausgangs Mönckebergstraße wurden innovativ ausgestattet, sparten Trinkwasser und erzeugten einen nährstoffreichen Feststoffdünger. Die Feststoffe wurden in Fässern gesammelt und in einem besonderen Verfahren weiter aufbereitet.
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Neues Naturschutzgebiet / Oelschläger: „Grünes Nullsummenspiel“

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Umweltsenator Jens Kerstan stellte heute das 34. Hamburger Naturschutzgebiet vor: die Neuländer Moorwiesen.

Dazu die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Wir freuen uns über jedes neue Naturschutzgebiet in Hamburg. Denn Naturschutzgebiete sind gerade in der dichtbesiedelten und einer weiter wachsenden Stadt von zentraler Bedeutung für Flora und Fauna, aber auch die Menschen profitieren davon.

Diskussionsstand zum Entwicklungskonzept Neuwerk (III)

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Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer (Drucksache 21/5593) hat die Hamburgische Bürgerschaft am 1. Februar 2017 beschlossen. Die Frage der Ausgestaltung eines Entwicklungskonzepts für Neuwerk steht noch aus.
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Diskussionsstand zum Entwicklungskonzept Neuwerk (II)

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Der Leiter des Bezirksamts Hamburg-Mitte, Falko Droßmann, stellte in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 12. Januar 2017 im
Rahmen der Befragung zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer (Drs. 21/5593) zur Frage der Ausgestaltung
eines Entwicklungskonzepts für Neuwerk „zeitnahe“ Gespräche mit den Neuwerkern und der BUE sowie der Nationalparkverwaltung in Aussicht:

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Altlastensanierung vorantreiben und Flächenrecycling verstärken – Flächensanierung jetzt voranbringen

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Der Bedarf unserer Stadt an bebaubarer Fläche für Wohnungen und Gewerbe ist nach wie vor hoch. Dabei gehen durch Nachverdichtung auch Erholungsflächen verloren. Gleichzeitig wird die Aktivierbarkeit von ansonsten geeigneten Flächen für eine Nutzung in vielen Fällen durch den Verdacht einer vorhandenen Altlast oder durch das Vorhandensein einer tatsächlich nachgewiesenen Altlast behindert.
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Sauberkeit in öffentlichen Parks und Grünanlagen

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Sauberkeit in öffentlichen Parks und in Grünanlagen ist ein wichtiger Bestandteil zum Wohlfühlen und für die Gesundheitsvorsorge. Der Bezirkliche Ordnungsdienst wurde 2013 abgeschafft. Auch der Senat hat treffend den Fehler erkannt und möchte die Stadtreinigung in diesen Aufgabenbereich einbinden. Das kann bei guter Umsetzung durchaus eine wirkungsvolle und durch Zentralisierung kostengünstige Alternative zum Ordnungsdienst darstellen. Ein Erziehungseffekt wäre am besten durch Bußgelder möglich. Falsch ist jedoch, Sauberkeit durch eine neue Straßenreinigungsgebühr zu finanzieren. Diese Gebühr wird auf Mieter umgelegt und macht Wohnen dadurch noch teurer. Die zumeist sehr ordentlichen Hauseigentümer und Kleingärtner werden noch weiter finanziell belastet, obwohl sie meistenteils Reinigungsarbeiten bereits auch im öffentlichen Raum mit erledigen (Schnee, Laub, Müll). Die Finanzierung der Park- und Grünanlagenreinigung sollte deshalb aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht werden.
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Schächtungen in Hamburg

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Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.

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