Salafisten im Fokus – Oktober 2017

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Die salafistische Szene Hamburgs unterliegt seit Jahren einem rasanten
Wachstum. Jüngsten Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz
zufolge gab es im Dezember 2016 bereits 670 Salafisten in der Hansestadt.1
Vor diesem Hintergrund ist es nötig, hier regelmäßig die aktuellen Daten
abzufragen.

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Bildnachweis: „jan kranendonk/shutterstock

Salafistische Moscheen in Hamburg

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Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist bekannt, dass Hamburg
ein strukturelles Problem mit salafistischen Moscheen hat. Damals geriet
zunächst die am Steindamm gelegene Taiba-Moschee ins Visier des Ver-
fassungsschutzes, weil sich herausstellte, dass die Mitglieder der Hamburger
Terrorzelle um Mohammed Atta dort regelmäßig verkehrt hatten. Trotzdem
dauerte es noch neun Jahre, bis der Senat 2010 endlich die Schließung der
Moschee anordnete, die längst als Radikalisierungszentrum für Salafisten
aus ganz Deutschland bekannt war und in der Szene gar als Wallfahrtsort
galt.

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Bildnachweis: „Fedir Shulenok/shutterstock

Salafismus an Schulen

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14053739 - children at school classroom
Längst ist bekannt, dass die in Deutschland geführte Islam-Debatte auch
Schulen betrifft. Im Jahr 2011 wurde etwa ein Fall publik, bei dem ein musli-
mischer Schüler an einem Gymnasium in Berlin-Wedding vor Gericht das
Recht auf Verrichtung des Mittagsgebets erstreiten wollte und dabei auch
einen eigenen Raum von der Schulleitung verlangte. Obwohl der junge
Mann damals in dritter Instanz scheiterte, haben mittlerweile auch andere
Schulen mit ähnlichen Fällen zu tun.

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Islamisches Zentrum (Blaue Moschee) aus dem Staatsvertrag ausschließen

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Die AfD-Fraktion beantragt am 11. Oktober 2017, das IZH aufgrund von schwerwiegenden Verfehlungen aus dem Staatsvertrag auszuschließen.

AfD-Fraktion Hamburg fordert, das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) wegen antidemokratischer, extremistischer und verfassungsfeindlicher Aktivitäten aus Staatsvertrag auszuschließen

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Die Unfähigkeit, islamistischen Kräften entschlossen entgegenzutreten, gehört in Hamburg leider zum politischen Alltag. Dies hatte der Senat zuletzt im Februar 2017 unter Beweis gestellt, als er auf die Hetze des Vorsitzenden einer DITIB-Moschee aus Wilhelmsburg nicht etwa mit Sanktionen, sondern lediglich mit Worten reagierte. Diesmal dürfte ihm eine solch lasche Haltung allerdings deutlich schwerer fallen. Beim IZH handelt es sich um eine Organisation, die nicht nur das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz, sondern auch die Bundesregierung für hochgefährlich hält. In mehreren Drucksachen hat Berlin das IZH 2017 als „verfassungsfeindlich“, „antisemitisch“ und „islamistisch“ beschrieben. Der Vorwurf lautet, die iranische Revolution nach Deutschland exportieren und die freiheitliche demokratische Grundordnung umstoßen zu wollen.

Blaue Moschee aus Staatsvertrag ausschließen

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Im November 2011 hat der Senat einen Staatsvertrag mit den muslimischen Glaubensgemeinschaften der Hansestadt Hamburg geschlossen. Seine Unterzeichnung
erfolgte mit dem Verweis auf das Bekenntnis zu gemeinsamen Wertegrundlangen, der
grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Geltung der Grundrechte, der Völkerverständigung und der Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen sowie der freiheitlichen, rechtstaatlichen und demokratischen Verfassung des Gemeinwesens.

Dass der Staatsvertrag für das Islamische Zentrum Hamburg längst Makulatur ist, hat sich nun endgültig bestätigt.

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Bildnachweis: „Ralf Gosch/shutterstock

Nach linksextremistischen Ausschreitungen: Endlich auch Aussteigertelefon für Linksextremisten und Islamisten einführen!

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Die Fakten liegen seit langer Zeit auf dem Tisch: Linksextremismus ist kein „aufgebauschtes Problem“, wie zuletzt eindrucksvoll die Ausschreitungen im Zuge des G20-Gipfels in Hamburg gezeigt haben. Auch der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2016 weist eine deutlich höhere Anzahl von Straftaten im Bereich PMK-Links aus als im Bereich PMK-Rechts (705 zu 458). Dennoch steht der Aufwand, der im „Kampf gegen rechts“ betrieben wird in einem auffälligen Missverhältnis zu den Bemühungen, die im Kampf gegen Linksextremismus betrieben werden.
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Zur Erklärung des Innensenators Grote / Nockemann: „Der Senat muss endlich agieren!“

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Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Ein Toter und 7 Schwerverletzte durch die entsetzliche Terrortat eines der Innenbehörde bekannten Islamisten sind das verheerende Ergebnis der bisherigen Ausländerpolitik von CDU-Bundesregierung und SPD-Senat.
Hamburg ist schockiert, wieder einmal, nachdem der Senat erst beim G20-Gipfel total versagte. Wie kann es eigentlich sein, dass der Senat über Jahre dem Treiben der Islamisten nur zusieht und Jahr für Jahr nur konstatiert, dass die Zahl der Islamisten auf nunmehr über 800 Personen in Hamburg zugenommen hat. Wieso können sich Islamisten frei in der Stadt bewegen?

Islamistischer Anschlag in Hamburg / Nockemann: „Politik versagt, Bürger leiden“

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Ein Attentäter stach am Freitag in Hamburg-Barmbek mehrere Menschen in einem Supermarkt nieder. Ein 50-Jähriger starb, sieben weitere Menschen wurden verletzt. Der Täter wurde festgenommen.
Der Attentäter war den Behörden als Islamist bekannt. Es handelt sich um einen abgelehnten, staatenlosen, palästinensischen Asylbewerber, der aus den Arabischen Emiraten stammt. Er war ausreisepflichtig und befand sich im Ausreiseverfahren. Er konnte aber nicht abgeschoben werden, da er keine gültigen Papiere besaß.

Das Erdogan-Referendum erfordert Neuorientierung

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Jörn Kruse spricht am 26. April 2017 über das Ergebnis des Erdogan-Referendums.

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