Handyblocker in Hamburger Justizvollzugsanstalten

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Immer wieder hört man in den Medien, dass Handys in Justizvollzugsanstalten eingeschmuggelt werden und Strafgefangene somit unkontrolliert mit der Außenwelt in Kontakt stehen. Insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität ist dies ein Problem, von dem hohe Gefahr ausgeht. Um diesen Funkverkehr einzudämmen und möglichst auszuschließen, wurden in der Vergangenheit sogenannte Handyblocker in Haftanstalten installiert. Diese haben sich aber nicht immer als „lückendicht“ erwiesen, zumal eine Schwierigkeit darin liegt, dass die Geräte den Empfang innerhalb der Haftanstalten verhindern, aber nicht darüber hinaus nach außen wirken sollen.

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G20 – Welche Kosten kommen auf die Stadt zu?

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Der von der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Antrag ist im Ansatz durchaus sinnvoll. Er lässt allerdings außer Acht, dass die Kosten gerade zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung maßgeblich von der Sicherheitslage, das heißt dem Bedrohungsszenario abhängen. Dieses wird maßgeblich geprägt durch die von Herrn van Aken, DIE LINKE, angemeldeten Großdemonstration gegen den G20-Gipfel. Herr van Aken hat einen Aufruf zu Gewaltverzicht dabei ausdrücklich abgelehnt. Auf der Grundlage von Bewertungen des Hamburgischen Landesamtes für Verfassungsschutz ist bislang davon auszugehen, dass an der van-Aken-Demonstration auch ein gewaltbereites linksextremistisches Potenzial von bis zu 8.000 Personen teilnehmen könnte.
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Gegen die Vollverschleierung im öffentlichen Raum

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Jörn Kruse spricht am 29. März 2017 über das von der AfD-Fraktion geforderte Gesetz für ein Verbot der islamischen Vollverschleierung im öffentlichen Raum.

GESETZ GEGEN VOLLVERSCHLEIERUNG IM ÖFFENTLICHEN RAUM

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Die öffentliche Debatte über eine Vollverschleierung in erster Linie muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit ist seit geraumer Zeit aktuell. Dies zeigt nicht zuletzt eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die das Verbot einer Vollverschleierung in bestimmten Bereichen vorsieht. Eine große Mehrheit der Deutschen ist für ein Verbot der Vollverschleierung, weswegen aus demokratischer Sicht auch Handlungsbedarf besteht. Der politische Wille ist also vorhanden. Auch wenn die tatsächlichen Fallzahlen, in denen vollverschleierte Personen in der Öffentlichkeit zu sehen sind, trotz steigender Tendenz, gegenwärtig noch gering sind, handelt es sich bei der Angelegenheit um eine grundsätzliche Frage, wie wir in Deutschland zusammenleben wollen und wie sich Begegnungen von Menschen, gerade auch aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Prägungen, zukünftig und dauerhaft gestalten sollen.

Insofern ist auch das Motiv der Gesetzesvorlage der Bundesregierung richtig, jedoch geht sie nicht weit genug. Einer hier beantragten weitergehenden Regelung, welche die Vollverschleierung insgesamt im öffentlichen Raum zu untersagen beabsichtigt, steht insbesondere nicht das Grundrecht der Religionsfreiheit entgegen, wie es von Gegnern einer weitreichenden Regelung angeführt wird. Insofern besteht neben dem politischen Willen des Souveräns auch die rechtliche Möglichkeit.

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Bildnachweis: Behind every succesfull woman! von Neil Moralee. Lizenziert unter: CC BY-NC-ND 2.0

Der antisemitischen BDS-Bewegung konsequent entgegentreten

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Jörn Kruse spricht am 1. März 2017 über den CDU-Antrag: „Resolution: Der antisemitischen BDS-Bewegung konsequent entgegentreten“.

Bei der Richterwahl Gewaltenteilung sicherstellen

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Jörn Kruse spricht am 15. Februar 2017 über den Antrag der AfD-Fraktion „Bei der Richterwahl Gewaltenteilung sicherstellen“.

Vertrag mit DITIB aussetzen

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Jörn Kruse spricht am 1. Februar 2017 über den AfD-Antrag, den Staatsvertrag mit DITIB aufzukündigen.

Erhaltung des Bürgerschaftsreferendums

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Jörn Kruse spricht am 18. Januar 2017 über den Antrag der Linken-Fraktion „Zurück zum Status quo ante – Streichung des Bürgerschaftsreferendums aus der Hamburgischen Verfassung“.

G20 in Hamburg nicht absagen

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Jörn Kruse spricht am 30. November 2016 über den Antrag der Linken-Fraktion: Treffen der nicht legitimierten G20 in Hamburg absagen.

Schächtungen in Hamburg

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Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58015/schächtungen-in-hamburg-–-erteilte-ausnahmegenehmigungen-nach-§-4a-absatz-2-nummer-2-tierschg.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

 

 

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