AfD-Anfrage zeigt: Afghanischer Intensivtäter Amir N. wird nicht abgeschoben / Nockemann: „Kriminelle Karriere dank rot-grünem Kuschelkurs“   

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Eine AfD-Anfrage deckt auf, dass der afghanische Intensivtäter Amir N., Kopf der migrantischen Jugendbande „315er“, weiterhin nicht abgeschoben wird (Drucksache 22/15909). Laut Senatsantwort wurde er nun aus der Haft entlassen und ist wohnhaft in Hamburg. Amir N. befindet sich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die trotz erheblicher Straftaten mehrfach verlängert wurde. Die Gültigkeit seiner Fiktionsbescheinigung ist gemäß Senatsantwort bis zum 15. November 2024 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest – nun ist er wieder frei und bleibt vorerst in Deutschland.
Die Anfrage zeigt ferner: Zur Jugendbande „315er“ zählt der Senat neben Amir N. zwei Afghanen und einen Syrer. Sie seien bereits wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Weiter offenbart die Anfrage, dass der rot-grüne Senat nicht weiß, ob und wie viele Intensivtäter in der jüngsten Vergangenheit abgeschoben wurden.

AfD-Anfrage: 51 Prozent der Intensivtäter sind Ausländer und Migranten / Nockemann: „Rot-Grün verschleiert hohe Ausländerkriminalität“   

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In Hamburg gibt es derzeit 203 Intensivtäter, 105 davon sind Ausländer und Migranten – das sind 51,7 Prozent. Diese exakten Zahlen verschleiert der rot-grüne Senat. Laut Senatsantwort auf die AfD-Anfrage (Drucksache 22/15893, Anlage 2) haben 129 der 203 Intensivtäter eine deutsche Staatsangehörigkeit. Was der Senat unter den Tisch fallen lässt: Zu den 129 zählt er die 31 separiert aufgelisteten Doppelstaatler. Sie werden unter Intensivtätern mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ geführt. Somit sind 98 Intensivtäter mit einfacher deutscher Staatsangehörigkeit polizeibekannt, 105 Intensivtäter haben entweder eine ausländische oder eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Überprüfen lässt sich das anhand der Tabelle mit den Doppelstaatsangehörigkeiten. Hier tauchen Nationalitäten auf, die es in der Gesamtauflistung (Anlage 2) nicht gibt z.B. Eritrea (1), Jordanien (1) und Sierra Leone (1). Das bedeutet, dass sich hinter „Deutschen“ auch Eritreer, Jordanier und Sierra-Leoner befinden. Somit gibt es nur einen deutsch-eritreischen Intensivtäter. Doppelstaatler wurden auch in einer früheren Anfrage ausschließlich unter „Deutsche“ geführt.

Bezahlkarte für Flüchtlinge: Gericht kippt Einzelfall / Nockemann: „Linke Asyllobby zur Stelle“

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Das Hamburger Sozialgericht gab in einem Eilverfahren einer Klägerin teilweise Recht. Die pauschale Bargeldbeschränkung für Asylbewerber sei rechtswidrig. Nur 50 Euro Bargeld sei für die Klägerin, eine schwangere Asylbewerberin, zu wenig. Die Stadt Hamburg müsse ihr aufgrund der Schwangerschaft und wegen ihres unter dreijährigen Kindes eine Erhöhung des monatlichen Bargeldbetrags gewähren.

Asylversagen: 11-jähriger Marokkaner begeht 70 Straftaten / Nockemann: „AfD fordert wehrhaften Rechtsstaat“

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Ein 11-jähriger Marokkaner soll 70 Straftaten begangen haben und die Behörden scheinen machtlos. Laut Medienberichten kam der 11-Jährige im November 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (umF) nach Deutschland. Schon im Dezember soll er das erste Mal straffällig geworden sein. Untergebracht ist der Junge in der Jugendeinrichtung „Feuerbergstraße“ in Hamburg. Über 100 Mal soll er aus dem Heim geflüchtet sein, zudem soll er mehr als 70 Einbrüche begangen haben. Vor wenigen Tagen wurde er bei einer Einbruchsserie in Norderstedt mit einem 16-jährigen Komplizen erwischt, einem polizeibekannten Deutsch-Tunesier der als Intensivtäter polizeibekannt ist.
Laut Behördenangaben seien die zwei Delinquenten Mitglied einer Bande. Diese gehe besonders perfide vor: So soll der 11-jährige Marokkaner häufig als Haupttäter vorgeschickt werden, weil dieser strafunmündig ist. Aufgrund seiner Strafunmündigkeit sind den Behörden die Hände gebunden. Kurz nach den Einbrüchen in Norderstedt sei der 11-Jährige wieder auf Diebestour gewesen.
Die AfD-Fraktion will mit einer Kleinen Anfrage Hintergründe zum 11-jährigen Flüchtling aus Marokko, der mutmaßlichen Diebesbande und den Zuständen in der Jugendeinrichtung „Feuerbergstraße“ in Erfahrung bringen.

AfD-Anfrage zeigt: Fast 17.000 afghanische Bürgergeldempfänger in Hamburg / Nockemann: „Afghanische Einwanderung kostet Abermillionen“

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Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt auf, dass viele afghanische Staatsangehörige in Hamburg von Sozialleistungen leben (Drucksache 22/15679). Derzeit leben über 31.000 afghanische Staatsangehörige in Hamburg. Laut Senatsantwort steigt die Zahl der Sozialleistungsbezieher rasant. Die Zahl der Bürgergeldempfänger im März 2024 lag bei 16.874 Personen – Anfang 2023 waren es noch 9.960. Das entspricht einem Anstieg von fast 70 Prozent.
In Kosten ausgedrückt: Die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) für Afghanen lagen 2023 bei über 145 Millionen Euro – 2022 waren es noch 111 Millionen Euro. Auch andere Sozialleistungen sind gestiegen. So lagen die Kosten für Asylbewerberleistungen für afghanische Staatsangehörige 2023 bei 19,7 Millionen Euro. Ein weiterer Kostenfaktor sind Transferleistungen nach SGB XII, Kap.4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Hier betrugen die Kosten 2023 24,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2023 belaufen sich die Sozialleistungskosten für Afghanen bei rund 190 Millionen Euro.

AfD-Anfrage zeigt: Über 300 deutsch-afghanische Islamisten / Nockemann: „Turbo-Einbürgerungen stoppen“

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Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann beleuchtet die aktuelle Asyl- und Kriminalitätslage der Afghanen und Afghanistanstämmigen in Hamburg. Die Senatsantwort offenbart eine hohe Kriminalität der Afghanen (Drucksache 22/15678). Laut Senatsantwort gab es 2023 insgesamt 3.194 afghanische Tatverdächtige (TV), für 2024 sind bereits 1.676 registriert. Unter den Straftaten gab es 2023 fast 1.000 Körperverletzungen, über 550 Vermögens- und Fälschungsdelikte, über 400 Diebstähle und knapp über 100 Sexualstraftaten. Zu den Gesamtstraftaten zählen auch die 610 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Der Senat antwortet: „Sollten mehrere Staatsangehörigkeiten bei einem TV vorliegen und ist eine davon die deutsche Staatsangehörigkeit, wird lediglich diese erfasst.“ Die Anzahl der Straftaten von Afghanen mit zusätzlich deutscher Staatsbürgerschaft dürfte somit höher liegen. Derzeit leben über 31.000 Afghanen in Hamburg.
Die Antwort zeigt auch, dass 397 afghanische Staatsangehörige als Islamisten bekannt sind, 89 davon haben lediglich die afghanische Staatsangehörigkeit. Damit besitzen 308 Islamisten mit afghanischem Migrationshintergrund einen deutschen Pass. Insgesamt gibt es in Hamburg laut Verfassungsschutzbericht 1.840 Islamisten. Damit sind fast 22 Prozent der Islamisten in Hamburg afghanischer Herkunft.

Antrag zu Afghanistan-Abschiebungen: AfD fordert namentliche Abstimmung / Nockemann: „SPD muss Wende in der Asylpolitik einleiten“

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Die AfD-Fraktion fordert seit Jahren konsequente Abschiebungen – insbesondere nach Afghanistan und Syrien. Auch der SPD-Innensenator Andy Grote setzt sich neuerdings für Abschiebungen von afghanischen Straftätern in ihre Heimatländer ein. Das unterstützt die AfD-Fraktion in einem Antrag, der in der morgigen Bürgerschaftssitzung debattiert wird: Konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter auch nach Afghanistan und Syrien.
Die AfD verlangt eine namentliche Abstimmung zum zweiten Teil des Antrags. Dieser sieht vor, dass die Hamburgische Bürgerschaft ihre volle Unterstützung für die Position und den Antrag des Innensenators für die kommende Innenministerkonferenz bekräftigt. Konkret sollen Verfassungsfeinde, Gefährder, Extremisten oder gewöhnliche Schwerverbrecher auch nach Afghanistan abgeschoben werden können. Zudem sollen Abschiebungen nach Syrien ermöglicht werden.

Gruppenvergewaltigung: Bewährung für Vergewaltiger – Knast für Beleidigung / Nockemann: „Vertrauen in Rechtsstaat bricht“

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Im 2020 ereignete sich im Hamburger Stadtpark ein furchtbares Sexualverbrechen. Eine damals 15-Jährige wurde von neun Jugendlichen vergewaltigt. Acht von ihnen erhielten eine Bewährungs- und nur einer eine Haftstrafe. Von den neun Vergewaltigern haben acht einen Migrationshintergrund.
Viele Bürger erachteten das Urteil als zu milde und ließen insbesondere im Internet ihrer Wut freien Lauf. Im Netz gab es viele Anfeindungen und Beleidigungen, auch gegen die Sexualstraftäter.
Nun wurde eine 20-jährige Frau zu einem Freizeitarrest in einer Jugendstrafanstalt verurteilt, weil sie einen der Täter persönlich beleidigte und bedrohte.
Laut Medienberichten gibt es Ermittlungen gegen rund 140 Verdächtige wegen Hasspostings. Die AfD-Fraktion will in einer Kleinen Anfrage weitere Hintergründe dazu erfahren.

Zahl der Einbürgerungen auf Rekordhoch / Nockemann: „Kein Ramschartikel!“

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Laut Statistikamt Nord sind 2023 über 7.500 Ausländer in Hamburg eingebürgert worden – das sind 1.238 Menschen mehr und damit 20 Prozent mehr Einbürgerungen als 2022. Der Großteil geht auf Syrer zurück mit 2.307 Einbürgerungen, das sind fast 50 Prozent mehr. Es folgen Afghanen (893), Iraner (716) und Iraker (335).
Für diese Personen galt nach bisheriger Gesetzeslage, dass sie für eine Einbürgerung seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnen und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.
Die Ampelkoalition will den deutschen Pass allerdings noch schneller vergeben. Die Zeitspanne soll auf fünf Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre. Auch Doppelpässe für Migranten sollen die Regel werden.

Bundeskanzler Scholz fordert Abschiebungen nach Afghanistan / Nockemann: „Olaf, der Dampfplauderer“

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Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich dafür ausgesprochen, Schwerstkriminelle und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Laut Scholz wiege das Sicherheitsinteresse Deutschlands in solchen Fällen schwerer als der Schutzanspruch des Täters.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Wer erst nach tödlichen Terrorattacken die Asylpolitik verschärfen will, macht sich unglaubwürdig. Bundeskanzler Olaf Scholz hat schon einmal ‚Abschiebungen im großen Stil‘ gefordert und das entpuppte sich als leere Phrase. Somit ist auch diese Forderung kaum glaubwürdig und so kurz vor den EU-Wahlen als Wahlkampfgetöse einzuordnen. Als Hamburgs Erster Bürgermeister war Olaf Scholz ein Dampfplauderer und das ist er bis heute geblieben.
Die AfD befürwortete bereits zu Zeiten der unsäglichen Merkel-Ära alle gebotene Härte und Entschlossenheit in der Asylpolitik. Wir fordern eine konsequente Abschiebeoffensive von ausreisepflichtigen, extremistischen und schwerstkriminellen Migranten. Doch anstatt die AfD-Forderungen aufzugreifen, setzen die Altparteien auf Diffamierung. Monatelang beteiligten sich Politik und Medien an der verleumderischen Correctiv-Schmutzkampagne wegen angeblicher ‚Deportationspläne‘. Die Asylpolitik von Merkel bis Scholz haben unserem Land schweren Schaden zugefügt – nur die AfD kann unsere Heimat in eine sichere Zukunft führen.“

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