Donnerstag, 6. November, 2025

AfD-Anfrage: 54 Prozent der Bürgergeldbezieher sind Ausländer / Reich: „Bürgergeld krachend gescheitert!“ / Nockemann: „Sozialkassen implodieren“

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Eine AfD-Anfrage zu den Sozialleistungen in Hamburg zeigt: Die Kosten für Ausländer steigen exzessiv (Drs. 23/1116). Allein im Jahr 2024 wurden über 1,2 Milliarden Euro für ausländische Staatsbürger gezahlt – Rekord! Abgefragt wurden die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Grundsicherung) und Asylbewerberleistungen. Insgesamt lassen sich die Leistungen wie folgt aufschlüsseln:
SGB II (Bürgergeld): Rund 53 Prozent der Bürgergeldbezieher sind Ausländer. 2024 wurden 994,7 Millionen Euro für 93.817 ausländische Staatsbürger gezahlt. Das sind 50,6 Prozent mehr als im Jahr 2022. Weitere 867,5 Millionen Euro Bürgergeldkosten entfallen auf 92.738 deutsche Staatsangehörige. Die Tendenz setzt sich auch 2025 fort: Bis Juni wurden 339,6 Millionen Euro an Ausländer für Bürgergeld gezahlt – das entspricht einem Anteil von 54 Prozent. 289,7 Millionen Euro entfallen auf deutsche Staatsangehörige.
SGB XII (Grundsicherung): 2024 wurden 161,9 Millionen Euro für Ausländer gezahlt – 369,8 Millionen Euro für deutsche Staatsangehörige.
Asylbewerberleistungen (AsylbLG): 2024 wurden 127,1 Millionen Euro für Ausländer gezahlt, das sind drei Prozent weniger als 2022.

Nicht nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt, sind die Kosten für Wohngeld. Insgesamt wurden 2024 107,8 Millionen Euro an Wohngeld gezahlt – Tendenz steigend. Die Sozialleistungen in Hamburg gehen durch die Decke: Erst kürzlich brachte eine AfD-Anfrage ans Licht, dass die Transferleistungen allein für afghanische Staatsangehörige seit 2020 bei über 955 Millionen Euro liegen – auch hier bei steigender Tendenz.

AfD-Anfrage deckt auf: Ausländer in Hamburg viermal krimineller als Deutsche / Nockemann: „Fakten sprechen deutliche Sprache“

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Sind Ausländer krimineller als deutsche Staatsbürger? Eine Anfrage der AfD-Fraktion Hamburg zu sogenannten Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) lässt den Schluss zu (Drs. 23/1112). Die TVBZ beschreibt das Verhältnis der ermittelten Tatverdächtigen zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe – gerechnet auf 100.000 Einwohner – und ermöglicht damit eine vergleichbare Risikobewertung unterschiedlicher Herkunftsgruppen.
Laut Senatsantwort sind die Kriminalitätszahlen bei Nichtdeutschen um ein Vielfaches höher als bei deutschen Staatsbürgern – und das seit Jahren. Bei den Gesamtstraftaten beträgt die TVBZ bei Deutschen 2.289 – bei Nichtdeutschen 9.761. Eine genaue Aufschlüsselung nach Nationalitäten leistete der Senat nicht. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Nachfolgend eine Übersicht der TVBZ für das Jahr 2024:
Gewaltkriminalität: Bei der Gewaltkriminalität ist der Unterschied besonders hoch. Bei Deutschen lag die TVBZ bei nur 243 – bei Nichtdeutschen bei 1.047. Das ist fünfmal so hoch. Auch in allen anderen Bereichen zeigt sich ein deutliches Bild.
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung: TVBZ bei Deutschen – 11, Nichtdeutsche – 30.
Raub, räuberische Erpressung: Bei dieser Deliktart ist die Differenz schockierend. Deutsche – 33, Nichtdeutsche – 219.
Gefährliche und schwere Körperverletzung: Auch bei Körperverletzungsdelikten ist die Sachlage klar: Bei Deutschen betrug die TVBZ 204 – bei Nichtdeutschen 835.

AfD-Anfrage: Sozialleistungen für Afghanen im Milliardenbereich / Nockemann: „Hamburger Weltsozialamt dichtmachen!“

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Eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt: Die Transferleistungen für afghanische Staatsangehörige belaufen sich seit 2020 auf über 955 Millionen Euro – und damit fast eine Milliarde Euro (Drs. 23/1083, Anlage 1, Anlage 2). In Hamburg leben 32.705 Afghanen. Ende Dezember 2024 gingen 9.383 Afghanen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 17.190 Afghanen bezogen Bürgergeld, 3.036 erhielten Asylbewerberleistungen und 2.235 Leistungen nach SGB XII. Die folgende Auflistung der verschiedenen Sozialausgaben für Afghanen von 2020 – 2025 zeigt, dass Bürgergeld den Löwenanteil ausmacht (siehe Anlage 2):

Asylbewerberleistungen: Für 2024 beliefen sich die Kosten auf 23 Millionen Euro – 2023 waren es 22,1 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg von 4 Prozent.
Gesamtkosten seit 2020: 126,1 Millionen Euro.
SGB II (Bürgergeld): Die Bürgergeldkosten lagen 2024 bei 183,9 Millionen Euro – Rekord! 2023 waren es 145,2 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg von 26,6 Prozent. Und bereits bis Ende März 2025 beliefen sich die Kosten auf 48,5 Millionen Euro.
Gesamtkosten seit 2020: 700,9 Millionen Euro.
SGB XII, Kap. 3 (Hilfe zum Selbstunterhalt): Die Leistungen lagen 2024 bei rund 573.000 Euro – 2023 lagen sie bei 677.400 Euro.
Gesamtkosten seit 2020: 3,4 Millionen Euro.
SGB XII, Kap.4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung): Die Leistungen betrugen 2024 insgesamt 27,4 Millionen Euro – Rekord! 2023 waren es 24 Millionen Euro.  Das ist ein Anstieg von rund 14 Prozent.
Gesamtkosten seit 2020: 125 Millionen Euro.
Ein Blick auf die einzelnen Jahre belegt jährlich steigende Sozialausgaben für Afghanen: 2020 waren es insgesamt 144,3 Millionen Euro – 2024 rund 235 Millionen Euro.

Linke Aktivisten und Politiker umgehen Bezahlkarten für Flüchtlinge / Nockemann: „Senat muss gegen dubiose Tauschgeschäfte vorgehen“

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Die linke Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ gibt auf ihrer Netzseite ganz offen Informationen darüber, wie Asylbewerber die Funktionen der im Februar 2024 in der Hansestadt eingeführten Bezahlkarte umgehen können. Laut Medienberichten werden Flüchtlinge in Hamburg inzwischen mit rund 500.000 Euro Bargeld pro Jahr durch dubiose Tauschgeschäfte versorgt.
Die Linke Hamburg unterstützt dieses Vorgehen offensiv und wirbt im Internet für „Tauschstellen“. Das Ganze beschreibt die Partei wie folgt: „Menschen mit Bezahlkarte kaufen im Supermarkt ihrer Wahl Gutscheine für diese Supermärkte ein. Sie bringen die Gutscheine zu uns und wir geben ihnen dafür Bargeld im selben Gegenwert“. In anderen Bundesländern haben sich auch schon Vertreter von SPD und Grünen an den Tauschaktionen beteiligt. Auch der sogenannte Flüchtlingsrat und der AStA der Universität Hamburg gehören zu den Unterstützern der Initiative.

AfD-Anfrage zur Kriminalität am Hauptbahnhof: 487 Prozent mehr Sachbeschädigungen / Nockemann: „Übel an der Wurzel packen“ / Hess: „Null-Toleranz-Strategie gegen Gewalttäter“

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Eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess belegt die anhaltend hohe Kriminalität am Hamburger Hauptbahnhof im 1. Halbjahr 2025 (Anlage). Die Anfrage thematisiert verschiedene Kriminalitätsfelder. Die Bundespolizei erfasste in Bahnhöfen und Zügen deutschlandweit im 1. Halbjahr insgesamt 14.047 Gewaltdelikte, 26.613 Eigentumsdelikte, 17.595 Sachbeschädigungsdelikte, 1.076 Sexualdelikte, 4.475 Betäubungsmitteldelikte und 808 Waffendelikte.
Der Hamburger Hauptbahnhof ist auf Platz 1 im Bereich der Eigentumsdelikte mit 1.570 Straftaten. Im Vorjahreszeitraum 2024 waren es noch 1.304 Delikte – das entspricht einem Anstieg von 20,4 Prozent (frühere Anfrage). Ebenfalls auf Platz 1 ist Hamburg bei Sachbeschädigungen mit 358 Straftaten. Im Vorjahreszeitraum waren es nur 61 – das entspricht einem Anstieg von 487 Prozent!
Bei den Gewaltdelikten ist Hamburg auf Platz 5 mit 296 Gewaltstraftaten. Auch hier ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen als es 290 Delikte gab – ein leichter Anstieg von 2,1 Prozent.
Die Anfrage zeigt auch: Im Zeitraum Januar bis Mai 2025 sind 174 Beamte der Bundespolizei verletzt worden, davon sind 27 dienstunfähig.
In vielen Deliktbereichen ist die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen überproportional hoch. Im Bereich der Eigentums- und Sexualdelikte sind nichtdeutsche Tatverdächtige sogar häufiger vertreten, als deutsche Staatsbürger, obwohl sie nur rund 15 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst.

Bürgergeld-Irrsinn: Afghanische Familie kassiert fast 7.000 Euro? / Nockemann: „Sozialstaat wird zur Beute“

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Kassiert eine 7-köpfige afghanische Familie trotz Arbeit monatlich fast 7.000 Euro Bürgergeld? Den Verdacht legen Nius-Recherchen nahe. Laut Bürgergeldbescheid des Jobcenters erhält die afghanische Familie B. monatlich bewilligte Beträge von Juni bis November 2025 in Höhe von 6.733,83 Euro. Ab Januar bis Mai 2026 soll der Betrag pro Monat sogar bei 6.814,83 Euro liegen. Dabei zahlt das Jobcenter monatliche Wohnkosten in Höhe von 5.100 Euro an das städtische Unternehmen „fördern und wohnen“. Das Familienoberhaupt soll einer Beschäftigung in einem Supermarkt nachgehen, eines der Kinder wiederum prahlt in den sozialen Medien mit ihrem Reichtum. Recherchen zufolge handelt es sich bei der Familie B. um einen großen afghanischen Clan, ein Teil der Familie soll Supermärkte in Hamburg und Berlin betreiben.
Eine frühere AfD-Anfrage untermauert die horrenden Sozialausgaben für in Hamburg lebende Afghanen. Die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) für Afghanen lagen 2023 bei über 145 Millionen Euro. Tendenz steigend! Fast 17.000 Afghanen sind Bürgergeldbezieher bei über 32.000 Afghanen in Hamburg.

Streit um Kirchenasyl zwischen Berlin und Hamburg / Nockemann: „Rechtsstaat muss in die Offensive gehen“

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Zwischen Hamburg und Berlin ist ein Asylstreit ausgebrochen: Demnach gehe es um mehrere Afghanen, die über Schweden nach Hamburg kamen und in Berlin im Kirchenasyl sind. Laut Dublin-Regelung ist Schweden für das Asylverfahren zuständig. Der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) warf Berlin in einem Brief „systematischen Missbrauch des Kirchenasyls“ vor. Weiter sagte Tschentscher, es sei ein „schwerer Schlag gegen den Rechtsstaat“. Hamburgs Bitte um Amtshilfe zur Überstellung nach Hamburg sei abgelehnt worden – Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wies die Vorwürfe zurück.
Im Herbst 2024 sorgte die Abschiebung eines Afghanen aus dem Kirchenasyl in Hamburg für Aufsehen. Nach seiner Abschiebung kehrte er zwei Wochen später nach Hamburg zurück. Dort wurde er inhaftiert und abermals nach Schweden abgeschoben. Die erneute Inhaftierung kostete den Steuerzahler insgesamt 22.497,30 Euro – das ergab eine AfD-Anfrage. Ferner zeigte die AfD-Anfrage: 2024 waren insgesamt 107 ausreisepflichtige Personen im Kirchenasyl, bei 65 Personen scheiterte die Abschiebung.

AfD-Anfragen: Völlig unklare Zahlen bei Ausreisepflichtigen / Nockemann: „Bürger erwarten Klarheit statt Nebelschleier“

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(SPD-Innensenator Andy Grote: Hamburgs Asylzahlen weichen stark vom Bund ab)

Verwirrung um die Zahl der ausreisepflichtigen Migranten: Aus den AfD-Anfragen (Drs. 23/322, 23/529, 23/870) geht hervor, dass zwischen den Zahlen des Bundes (Ausländerzentralregister – AZR) und den hamburgischen Fachverfahren (PaulaGO!) erhebliche Abweichungen bestehen – zuletzt im Mai 2025 um rund 3.800 Personen. Laut Senat gab es zum Stand 31. Mai 2025 gemäß AZR insgesamt 10.159 Ausreisepflichtige in Hamburg darunter 4.457 ohne Duldung. Laut dem PaulaGO! waren es 6.174 Ausreisepflichtige, davon 646 ohne Duldung.
Trotz dieser bekannten Differenzen verzichtet der Senat seit Januar 2025 vollständig auf die Veröffentlichung der Kennzahlen zu ausreisepflichtigen Personen im monatlichen „Lagebild Flüchtlinge“. Eine transparente Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit blieb bislang aus.
Laut Senat beruht die Differenz auf unterschiedlichen Zählweisen und fehlerhaften Auswertungsparametern im Bundesregister AZR, das offenbar auch Personen mit Aufenthaltstitel irrtümlich als ausreisepflichtig aufführt. Das hamburgische Fachverfahren PaulaGO! filtert diese Fälle heraus – die tatsächliche Zahl ausreisepflichtiger Personen ohne Duldung liegt laut PaulaGO! deutlich niedriger.
Die AfD-Fraktion fordert vom rot-grünen Senat eine unverzügliche und vollständige Aufklärung über die gravierenden Differenzen bei der Erfassung ausreisepflichtiger Personen in Hamburg.

Islamisierungsdruck an Schulen: AfD fordert Kopftuchverbot und klare Kante / Walczak: „Aggressiver Islam ist Gefahr für unsere Freiheit, Demokratie und Lebensart“

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Die AfD-Fraktion fordert in einem Gesetzentwurf (Drs. 23/825) ein Kopftuchverbot an Hamburger Schulen und weitere Maßnahmen, um dem Islamisierungsdruck an Hamburger Schulen entgegenzuwirken. Ziel ist es, die jüngst bekannt gewordenen Drohkulissen aggressiv auftretender muslimischer Schüler und Eltern zu bekämpfen. Durch das Kopftuchverbot soll die Neutralität des schulischen Raums gewahrt und die Integration aller Schüler gefördert werden. Weiter fordert die AfD eine Untersuchung einzuleiten, um die im Juni bekannt gewordenen Vorfälle an Hamburger Schulen aufzuklären.
Muslimische Schüler sollen ihre nicht-muslimischen Mitschüler wegen ihrer Abweichung von islamischen Verhaltensregeln beschimpft haben. Nicht nur das: Frauen wurde an Elternabenden das Wort verboten, und immer mehr Kinder fasten religiös motiviert und aus Gruppenzwang. Ferner fordert die AfD – soweit es sich bei den Tätern um ausländische Staatsangehörige handelt – aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen sie einzuleiten.

Clankriminalität: AfD fordert entschlossenen Kampf / Nockemann: „Auswüchse einer Parallelgesellschaft“

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Die AfD-Fraktion fordert entschiedene Maßnahmen im Kampf gegen Clankriminalität (Drs. 23/684). Der Senat soll ein kriminalgeografisches Sonderlagebild „Clankriminalität in besonders betroffenen Hamburger Stadtteilen“ erstellen, das auf der Grundlage vorhandener Polizeidaten Tatmuster, Täterstrukturen, Deliktschwerpunkte und Entwicklungstendenzen differenziert darstellt.
In den betroffenen Polizeikommissariaten sollen temporäre Ermittlungsgruppen unter Einbindung des Landeskriminalamt zur konsequenten Zerschlagung krimineller Familiennetzwerke gebildet werden. Weiter fordert die AfD sichtbare Polizeipräsenz in den Hotspot-Quartieren, um Parallelstrukturen zu zerschlagen.

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