AfD-Anfrage zeigt hohes Ausmaß an Ausländerkriminalität / Nockemann: „Abschiebungen verhindern Straftaten“

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Eine Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann zeigt ein drastisches Ausmaß an Ausländerkriminalität in Hamburg. Im ersten Quartal 2023 erfasste die Polizei fast 12.200 nichtdeutsche Tatverdächtige, darunter halten sich 2.641 unerlaubt in Deutschland auf. Die tatverdächtigen Ausländer begingen unter anderem 17 Straftaten gegen das Leben (Mord, (versuchter) Totschlag), 183 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, Belästigung), 2.918 Rohheitsdelikte (Raub, Körperverletzung und Straftaten gegen die persönliche Freiheit) sowie 1.423 Rauschgiftdelikte.
Im Gesamtjahr 2022 wurden fast 31.000 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert, darunter halten sich 7.301 illegal in Deutschland auf. Sie begingen 21 Straftaten gegen das Leben, 678 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 8.667 Rohheitsdelikte und 4.343 Rauschgiftdelikte (Drucksache 22/12056).
Der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen für das Jahr 2022 liegt bei 47,4 Prozent (Polizeiliche Kriminalstatistik 2022). Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Mehr als 10.000 Menschen mit abgelehnten Asylanträgen halten sich derzeit in Hamburg auf. Fast 3.000 von ihnen haben auch keine Duldung und sind unmittelbar ausreisepflichtig. Hamburg hat 2022 lediglich 379 ausreisepflichtige Ausländer abgeschoben (Quelle).

AfD-Anfrage deckt bei homophober Gewalt auf: 70 Prozent der Tatverdächtigen sind Ausländer / Nockemann: „Volle Härte des Rechtsstaates“

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Eine Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann deckt für das Jahr 2022 auf, dass 20 Gewaltdelikte gegen homosexuelle, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen aktenkundig wurden. Von den 20 Tatverdächtigen besitzen zehn Personen keinen deutschen Pass, bei vier weiteren Personen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt. 70 Prozent der Tatverdächtigen bei homophober Hassgewalt sind Ausländer (Drucksache 22/12015).

AfD-Anfrage: Hamburger Rathaus wird zu 70 Prozent mit fossiler Energie versorgt / Nockemann: „Rot-Grün wird eigener Klimaideologie nicht gerecht“

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Das Hamburger Rathaus ist an das Fernwärmenetz angeschlossen und wird mit einem Energiemix versorgt. Eine AfD-Anfrage zeigt nun, dass der Bärenanteil aus fossilen Energiequellen stammt (Drucksache 22/11843). Demnach ist die Verteilung: 43 Prozent Steinkohle, 30 Prozent Abwärme, 25 Prozent Erdgas, 1,7 Prozent Heizöl und 0,3 Prozent Biogas. Der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix beläuft sich auf 20,2 Prozent. Die Kosten für die Wärmeversorgung betrugen 2022 über 265.000 Euro.
Zur Frage, ob der Einsatz von Wärmepumpen eine Option darstellt, hüllt sich der rot-grüne Senat in Schweigen.

AfD-Anfrage: Rechtsfreier Raum in der Billstraße / Nockemann: „Recht und Ordnung wiederherstellen!“

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Eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zur Situation in der Billstraße zeigt die unhaltbaren Zustände im rechtsfreien Raum (Drucksache 22/11697).

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Die Zustände im rechtsfreien Raum Billstraße und vor allem die Reaktionen der Politik bringen die Hamburger zu Recht auf die Barrikaden. Während jeder Hamburger belangt wird, wenn er sein Knöllchen nicht bezahlt, jeder Handwerker sich von der Umweltbehörde in den Mülleimer schauen lassen muss und jeder Häuslebauer von Auflagen erdrückt wird, darf offensichtlich die rot-grüne Lieblingsklientel in der Billstraße machen, was sie will. Rechtsfreie Räume darf es in unserer Stadt nicht geben.
Die Behörden dürfen nicht mit zweierlei Maß messen. Erst recht nicht, wenn der Verdacht besteht, dass in der Billstraße ein Migrantenrabatt gilt. Der Großbrand mit seinen verheerenden Folgen hat auch den linksgrünen Tagträumern die Augen geöffnet. Hamburgs Behörden mauern seitdem und melden, man habe alles im Griff. Das ist verlogen. In der Billstraße darf nicht zur Tagesordnung übergegangen werden. Hier müssen endlich Recht und Ordnung wiederhergestellt werden. Das ist die verdammte Pflicht der Behörden.“

AfD-Anfrage zeigt: 31 „Diverse“ in Hamburg / Petersen: „Viel Geld und Wirbel für 0,0016 Prozent“

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Eine Anfrage der AfD-Abgeordneten Olga Petersen zeigt, dass es in Hamburg 31 diverse Personen gibt (Drucksache 22/11652). In Hamburg leben – Stand 31.12.2022 – 1.945.532 Menschen. Damit liegt der prozentuale Anteil der Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bei 0,0016 Prozent. 2020 waren es in Hamburg 14 und 2021 22 „Diverse“.
Die Bundesregierung führte aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils im Dezember 2018 ein Gesetz ein, demnach gibt es – neben dem weiblichen und männlichen – ein drittes Geschlecht, welches mit dem Begriff „divers“ umschrieben wird. Der Gesetzgeber ging damals davon aus, dass in Deutschland rund 160.000 intergeschlechtliche Menschen leben.

AfD-Anfrage zeigt: Fast 2 Millionen Euro Überwachungskosten für Scholz‘ Privatwohnung / Nockemann: „Steuerzahlergeld zurückerstatten oder spenden“

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Die Privatwohnung des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in Altona bekommt eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung. Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass dies dem Steuerzahler in diesem Jahr knapp zwei Millionen Euro kosten wird (Drucksache 22/11545). Medienberichten zufolge hält er sich in der Regel in seiner Potsdamer Wohnung auf.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Das ist eine Menge Geld für eine vom Steuerzahler rundumfinanzierte aber kaum bewohnte Wohnung. Die knapp 30.000 Personalstunden pro Jahr könnte man sicherlich an anderen Brennpunkten deutlich bürgernäher und zielorientierter einsetzen. Bundeskanzler Scholz sollte sich überlegen, ob er Teilkosten dem Steuerzahler zurückerstattet oder sogar für einen guten Zweck spendet!“

AfD-Anfrage zeigt: 550.000 Euro Haftkosten für afghanischen Intensivtäter / Nockemann: „Abschiebungen retten Leben“

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Eine AfD-Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann deckt auf, dass der seit Sommer 2015 inhaftierte und seit Herbst 2016 in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel befindliche afghanische kriminelle Abdullah A. dem Steuerzahler bislang fast 550.000 Euro kostete.
Der sogenannte „Flüchtling“ und abgelehnte Asylbewerber ist Intensivstraftäter. Auf sein Konto gehen unter anderem Vergewaltigung, versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Darunter sind zwei Taten, die er während der Inhaftierung beging. Im Februar 2023 rammte er einem Mithäftling eine Schere in den Hals. Das Opfer musste notoperiert werden. Ob und zu welchem Zeitpunkt sowie mit welchem Inhalt in diesem Verfahren Anklage erhoben wird, könne erst mit Abschluss der Ermittlungen entschieden werden, so der Senat. Die Kosten steigen also weiter. Häftlinge in der JVA vergleichen Abdullah A. mit dem mutmaßlichen Doppelmörder Ibrahim A. aus Brokstedt.
Der rot-grüne Senat schiebt den Kriminellen nicht ab, da Afghanistan zu den Ländern gehöre, „in die Abschiebungen insbesondere wegen fehlender oder unzureichender Flug- oder Verkehrsverbindungen oder aus anderen Gründen nicht möglich sind.“ (Drucksache 22/11552).

AfD-Anfrage zeigt: 14 Millionen Euro Hotelkosten für „Flüchtlinge“ / Wolf: „Senat verliert bei Asylkosten alle Hemmungen“

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Eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Kosten der Flüchtlingsunterkünfte zeigt, dass 2022 bis heute fast 46.000 Ukrainer in Hamburg registriert wurden (Drucksache 22/11551). Laut Senatsantwort kostet die Unterbringung von 6.500 Asylbewerbern in Hotels monatlich 14,2 Millionen Euro. Das macht fast 2.200 Euro pro Person monatlich, inklusive Vollverpflegung wie Zimmerreinigung oder Internetzugang.
Ferner zeigt die Antwort auch, dass sich die Baukosten für die Harburger Unterkunft am Schwarzenberg auf rund 5,1 Millionen Euro belaufen. Bei der Frage nach den Kosten für den Kauf des Mundsburg Towers hüllt sich der Senat in Schweigen.
Vor wenigen Tagen äußerte die neue Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD), dass Hamburgs Unterkünfte zu nahezu 100 Prozent ausgelastet seien. Eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen hält Schlotzhauer dennoch „nicht für sinnvoll“.

AfD-Anfrage zeigt: 20.000 Asylverfahren in zehn Jahren / Nockemann: „Justiz vor Flut an Asylklagen schützen“

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Klagen und Rechtsbehelfsverfahren abgelehnter Asylbewerber sind eine hohe Belastung für Hamburger Verwaltungsgerichte. Eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt die hohe Belastung für die Justiz und hohe Kosten (Drucksache 22/11430). Waren es 2013 noch 752 Hauptverfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz in Asylsachen, lag die Zahl 2022 bei 2.046. Die meisten Verfahren gab es 2018 (3.188). Insgesamt gab es von 2013 bis 2022 fast 20.000 Hauptverfahren. Im selben Zeitraum sind über 5.000 Hauptverfahren abgewiesen worden.

AfD-Anfrage zeigt: Ausländische Kinder dreimal krimineller / Nockemann: „Zahlen sprechen deutliche Sprache“

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Mehrere Fälle von Kindergewalt sorgten in jüngster Zeit in Hamburg und bundesweit für Entsetzen. Eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dirk Nockemann zeigt, dass die Kriminalität von Kindern in Hamburg eine beunruhigende Entwicklung nimmt (Drucksache 22/11368).
Aufschluss darüber gibt die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ). Sie kennzeichnet die Zahl der durch die Polizei ermittelten Tatverdächtigen –  dies wird berechnet auf 100.000 Einwohner einer spezifischen Bevölkerungsgruppe.
Laut Senatsantwort befand sich die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) im Jahr 2022 durch nichtdeutsche Tatverdächtige auf einem erschreckend hohen Niveau. Unter deutschen Tatverdächtigen (TV) lag die TVBZ für Kinder (0 – 13 Jahre) insgesamt bei 2.014 – bei nichtdeutschen TV dagegen bei 5.915. Ein ähnliches Verhältnis ist bei Jugendlichen (14 – 17 Jahre) zu beobachten. Unter deutschen Tatverdächtigen betrug die Zahl für Jugendliche 6.269 – bei nichtdeutschen TV über das Dreifache höher bei 19.499. Die kriminellste Klientel sind männliche, Heranwachsende (18 – 21 Jahre) und nichtdeutsche Tatverdächtige. Hier liegt die TVBZ bei 35.431.
Der Migrationshintergrund wird nicht gesondert erfasst. Die TVBZ ist bei Kindern am stärksten gestiegen. So gab es 2022 in Hamburg 34,4 Prozent mehr straffällige Kinder im Vergleich zum Jahr 2021.

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