Die Situation um die Unterkünfte für Migranten in der Harburger Wetternstraße spitzt sich zu. Laut AfD-Anfrage plant der Senat, die Unterkunft um wintertaugliche Zelte zu erweitern (Drucksache 22/17432). Die Wetternstraße trägt bereits einen überproportionalen Anteil an der Unterbringung von Migranten. Aktuell leben dort 175 Personen bei einer Platzkapazität von 206 Plätzen. Weitere 40 Plätze in Zelten sind geplant, die jedoch nur im äußersten Bedarfsfall genutzt werden sollen. Die hohe Zahl an Migranten in der Wetternstraße hat dazu geführt, dass die einheimische Bevölkerung zunehmend zur Minderheit im eigenen Wohnviertel wird.
Besonders kritisch sehen die Anwohner die mangelhafte Kommunikation seitens des Senats. Der letzte „Runde Tisch Wetternstraße“ fand im Jahr 2019 statt. Seitdem gab es keinen regelmäßigen Austausch mehr.
Die AfD-Fraktion fordert den Senat auf, die geplanten Erweiterungen in der Wetternstraße zu überdenken und alternative Standorte für Notunterkünfte zu prüfen. Gleichzeitig müssen die Anwohner aktiv in die Planungen einbezogen werden.
AfD-Anfrage: Situation um Migrantenunterkünfte „Wetternstraße“ verschärft sich / Nockemann: „Sozialer Sprengstoff“
AfD-Anfrage: 12 Sexualdelikte in Hamburger Silvesternacht / Nockemann: „Jede Sexualstraftat ist eine zu viel“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt: In der vergangenen Silvesternacht kam es trotz sehr hoher Polizeipräsenz zu 12 Sexualdelikten (Drs. 22/17461). In sieben Fällen waren es sexuelle Belästigungen, vier Mal sexuelle Übergriffe und eine sexuelle Beleidigung.
Die Polizei Hamburg war mit 830 Einsatzkräften vor Ort, dennoch gab es keine gezielten Präventionsmaßnahmen gegen Sexualdelikte. Von den elf ermittelten Tatverdächtigen haben acht Personen einen Migrationshintergrund, darunter syrische, afghanische und indische Staatsangehörige. Drei Verfahren richten sich gegen Unbekannt.
AfD-Anfrage zeigt: In zwei Jahren nur 179 Impfnebenwirkungen gemeldet / Reich: „Wahrheit muss ans Licht“
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) berichtet über deutschlandweit fast 340.000 Nebenwirkungen allein im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen, über 55.000 davon schwerwiegend. Eine Anfrage der AfD-Fraktion ergab, dass 2021 bis 2023 in Hamburg nur 179 Impfnebenwirkungen an die Gesundheitsämter gemeldet wurden (Drucksache 22/17431). Die Dunkelziffer ist hoch, denn allein in Hamburg wurden ab 2021 528 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden gestellt, die sich konkret auf eine Coronaimpfung bezogen. Nur neun wurden bisher anerkannt.
Die AfD fordert in einem Zusatzantrag eine Beratungsstelle „Impfnebenwirkungen“ in jedem Bezirksamt (Drucksache 22/17538).
AfD-Anfrage zeigt: Kaum Interesse an woken Museen / Wolf: „Irrsinn einstampfen!“
Anfragen der AfD-Fraktion im Kulturbereich haben gezeigt: Die Hamburger meiden die bevormundende „Haltung“ des ehemaligen Völkerkundemuseums MARKK ganz offensichtlich (Drucksache 22/17471, Anlage 1). Seit 10 Jahren haben sich die Besucherzahlten des ehemaligen Völkerkundemuseums auf nur noch ca. 65.000 jährlich halbiert.
Auch das „MUT! Theater“ im Schanzenviertel wird seit Jahren unter dem Segel der Integration jeweils mit weit über 100.000 Euro Zuwendungen jährlich gefördert. Demgegenüber waren aber nur 630 Zuschauer jährlich zu verzeichnen, das heißt nicht einmal zwei Besucher am Tag, wobei der Migrantenanteil unter den Besuchern offen ist. Der Senat gab zu, keine diesbezüglichen Daten zu haben.
AfD-Anfrage zeigt: Schockanrufe gehen zurück – Schaden bleibt hoch / Nockemann: „Strafverfolgung verschärfen!“
Eine AfD-Anfrage zeigt, dass im Jahr 2024 insgesamt 510 Fälle von Schockanrufen registriert wurden. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf 860.000 Euro (Drucksache 22/17408). Somit ist die Gesamtzahl stark zurückgegangen. 2023 gab es 1.546 Fälle von Schockanrufen, die einen Schaden von fast 2,5 Millionen Euro verursachten.
Die AfD-Fraktion fordert eine zügige Umsetzung der Gesetzesinitiative zur rechtssicheren Regelung der Funkzellenauswertung nach § 100g Abs. 3 Satz 1 StPO. Die Justizministerkonferenz hat in ihrem jüngsten Beschluss betont, dass die Strafverfolgung bei Delikten wie gewerbsmäßigem Bandenbetrug, Schockanrufen oder Enkeltricks erheblich erschwert wird, wenn der Katalogtatbestand nach § 100g Abs. 2 StPO als zusätzliche Voraussetzung für eine Funkzellenabfrage gefordert wird. Nur so können Ermittlungsansätze wie Funkzellenabfragen effektiv genutzt werden, um die Täter zu identifizieren und die Kriminalitätsbekämpfung in diesen Bereichen zu stärken.
Hamburger Innenbehörde bewarb Anlaufstelle für „illegal sich im Bundegebiet aufhaltende Personen“/ Wolf: „Kontrollverlust“
Die Hamburger Innenbehörde bewarb auf ihrer Webseite eine Anlaufstelle für „illegal sich im Bundegebiet aufhaltende Personen“ und änderte nach Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion den Text geringfügig. Der Senat konnte zudem nicht einmal aufschlüsseln, wie viele sich illegal im Bundesgebiet aufhaltende Personen im Erstaufnahmezentrum Hamburg-Rahlstedt registriert wurden oder welche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergriffen wurden (Drucksache 22/17213).
Dazu der Fraktionsvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Die Bewerbung der Innenbehörde für ‚Personen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten‘ ist ein Skandal und beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dass der Senat nicht einmal aufzeigen kann, wie viele dieser illegalen Migranten seit Inbetriebnahme der Anlaufstelle registriert wurden oder welche aufenthaltsbeendigen Maßnahmen ergriffen wurden, macht fassungslos. Vor dem Hintergrund terroristischer Attacken und einer überproportionalen Kriminalitätsrate von Ausländern insbesondere bei Gewalt- und Sexualdelikten, sind das Verhalten der Innenbehörde und die Senatsantwort unentschuldbar.“
AfD-Anfrage zeigt: Fünf islamistische Gefährder in Hamburg auf freiem Fuß / Nockemann: „Tickende Zeitbomben entschärfen!“
Eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zur Sicherheitslage auf Weihnachtsmärkten zeigt unter anderem, dass aktuell 15 islamistische Gefährder im Bereich der politisch motivierten Kriminalität registriert sind (Drucksache 22/17211). Fünf Gefährder befinden sich auf freiem Fuß in Hamburg, während die übrigen in Haft, in geschlossener Unterbringung oder im Ausland sind.
Die AfD-Fraktion fordert ein umfassenderes Sicherheitskonzept für Weihnachtsmärkte, das die islamistische Gefährdungslage stärker einbezieht und eine gezielte Erfassung von Straftaten sicherstellt. Der Senat erfasst Straftaten auf Weihnachtsmärkten bislang nicht gesondert.
AfD-Anfrage zeigt: Fast 200 Kirchenasylfälle in Hamburg / Nockemann: „Rechtsstaat darf nicht ausgehöhlt werden!“
Eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass in Hamburg mit Stand vom 9. Dezember 2024 insgesamt 199 Kirchenasylfälle vorliegen (Drucksache 22/17252). In allen Fällen hat das Bundesamt für Migration (BAMF) die Asylanträge als unzulässig zurückgewiesen. Weiter geht aus der Anfrage hervor, dass sich 2023 insgesamt 92 ausreisepflichtige Personen im Kirchenasyl befanden, 2024 sind es 107 ausreisepflichtige Personen im Kirchenasyl. 2024 scheiterte zudem die Abschiebung von 65 Personen, die sich im Kirchenasyl befanden.
AfD-Anfrage: Besucherzahl im Rothenbaum-Museum halbiert / Wolf: „Linksgrünes Erziehungsmuseum gescheitert“
Eine AfD-Anfrage zeigt, dass das „Museum am Rothenbaum, Kulturen und Künste der Welt“ (MARKK) – früher Museum für Völkerkunde Hamburg – in den letzten zehn Jahren immer wenig besucht wird. Im vergangenen Jahr besuchten rund 64.000 Menschen das Haus. 2014 waren es mit 123.000 noch fast doppelt so viele Gäste. 2024 kamen bis Ende August fast 35.000 Besucher, was hochgerechnet rund 52.000 für 2024 bedeutet. Der besucherschwächste Tag war mit insgesamt 24 Besuchern der 10. Januar. Das MARKK-Gesamtbudget beträgt für das Jahr 2024 fast 8,4 Millionen Euro (Drucksache 22/16281).
AfD-Anfrage zeigt: Rathaus-Anschlag noch immer ungestraft / Nockemann: „Klimaextremisten dürfen nicht ungeschoren davonkommen“
Am 30. März 2023 verübte die extremistischen Gruppe „Letzte Generation“ einen Farbanschlag auf das Hamburger Rathaus. Dabei verursachten sie einen Sachschaden in Höhe von 17.278,66 Euro. Zwei Tatverdächtige konnten ermittelt werden. Gegen die Beschuldigten erhob die Senatskanzlei Klage beim Landgericht auf Schadensersatzzahlung. Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt nun, dass die Schadenssumme auch 1 ¾ Jahre nach dem Farbanschlag noch immer nicht beglichen wurde (Drucksache 22/16759). Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht bekannt. Laut Senatsantwort wurde ein anberaumter Termin aufgehoben.
Pikant: Unmittelbar vor dem Farbanschlag auf das Hamburger Rathaus gab es ein Geheimtreffen von SPD und Grünen mit Vertretern der „Letzten Generation“ – ausgerechnet im Hamburger Rathaus.