Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt auf, dass der Senat den afghanischen Intensivtäter Amir N. weiterhin nicht abschiebt (Drucksache 22/16886). Laut Senatsantwort ist die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung bis zum 18. Mai 2025 verlängert worden. Amir N. werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, darunter Bedrohung, Drogenhandel, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Seit 2022 wird er im sogenannten Obachtverfahren geführt – damit stehen schwere Straftäter unter 21 Jahren unter regelmäßiger behördlicher Beobachtung. Im Frühjahr soll er mit einer Schusswaffe hantiert haben, Spezialeinheiten nahmen ihn fest. Eine frühere AfD-Anfrage ergab, dass Amir N. nach dessen Freilassung wieder in Hamburg lebt.
Zur Jungfernstieg-Jugendbande „315er“ zählen zwei weitere Personen, ein 19-jähriger Afghane und ein 19-jähriger Syrer. Der Syrer verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis – er wird bei der Polizei als Intensivtäter geführt. Der Afghane ist ausreisepflichtig und wird geduldet.
Jugendbande „315er“: Intensivtäter Amir N. darf weiterhin bleiben / Nockemann: „Afghanischen Anführer abschieben!“
AfD-Anfrage zeigt: Fünf Hausdurchsuchungen bei Aktionstag gegen „Hasspostings“ / Nockemann: „Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit statt Symbolpolitik“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass im Rahmen des bundesweiten „Aktionstags gegen Hasspostings“ am 12. November 2024 in Hamburg fünf Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden (Drucksache 22/16841). Laut Senatsantwort richteten sich diese Maßnahmen gegen Verdächtige im Alter von 18 bis 67 Jahren, denen unter anderem antisemitische Äußerungen, Volksverhetzung (§ 130 StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) vorgeworfen werden. Obwohl richterliche Beschlüsse vorlagen, sei zumindest unklar, ob die Maßnahmen in jedem Fall verhältnismäßig waren und ob alternative Ermittlungsmethoden ausgereicht hätten.
AfD-Anfrage belegt hohe Arbeitsbelastung an Sozial- und Verwaltungsgerichten / Nockemann: „Senat lässt Gerichte im Stich“
Die Belastung der Sozial- und Verwaltungsgerichte in Hamburg hat ein nicht hinnehmbares Maß erreicht. Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass die Verfahrensdauer in vielen Bereichen alarmierend ist (Drucksache 22/16809). So beträgt die durchschnittliche Dauer für Klagen vor den Sozialgerichten 21,7 Monate, während an den Verwaltungsgerichten allgemeine Klagen im Schnitt 18,9 Monate bis zum Abschluss benötigen.
Die AfD-Fraktion fordert den Senat auf, endlich konsequent zu handeln und zusätzliche Stellen zu schaffen. Das gilt sowohl für Richterstellen als auch für das Personal in den Geschäftsstellen. Zwar wurden in den vergangenen Jahren vereinzelt zusätzliche Stellen geschaffen und verstetigt, diese Maßnahmen reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um der weiterhin hohen Belastung gerecht zu werden.
AfD-Anfrage zeigt: Jede dritte Abschiebung scheitert / Nockemann: „Absurde Abschiebepolitik mit Samthandschuhen“
Die Senatsantwort auf eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann legt offen, wie stark Hamburg durch die gescheiterte Abschiebepraxis belastet wird (Drucksache 22/16770). Von Januar bis September 2024 konnten 231 von 766 geplanten Abschiebungen nicht vollzogen werden, was auf gravierende Lücken in der Durchsetzung bestehender Gesetze hinweist. Damit scheiterten 30 Prozent der Abschiebungen. Häufige Gründe für das Scheitern: Person nicht angetroffen, Widerstand und Sonstiges. Unter letzterem benennt der Senat unter anderem die Ablehnung durch Piloten, Ablehnung durch Airline oder bei Vollzug der Maßnahme flüchtig.
Besonders problematisch ist die unklare Kostenlage: Obwohl die finanzielle Belastung durch die gescheiterten Abschiebungen offenkundig hoch ist, kann oder will der Senat keine präzise Auskunft darüber geben. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten wird mit dem Hinweis auf den damit verbundenen Aufwand abgelehnt. Die Bürger bleiben somit im Unklaren darüber, wie viel Steuergeld die gescheiterte Abschiebepraxis tatsächlich kostet. Das Fehlen konkreter Kostendaten wirft die Frage auf, wie sorgfältig der Senat mit öffentlichen Mitteln umgeht und ob er die finanzielle Belastung durch ineffektive Abschiebungen überhaupt im Blick hat.
AfD-Anfrage zeigt: Knapp 1.000 Polizeieinsätze in Flüchtlingsunterkünften / Nockemann: „Zeiten der linksgrünen Willkommenskultur sind vorbei“
Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann bringt ans Licht, dass die Polizeieinsätze in Hamburgs Flüchtlingsunterkünften auf einem hohen Niveau liegen (Drucksache 22/16716, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3). 2023 registrierte die Polizei 935 Einsätze, in 2024 sind es bereits 815 und damit 1.700 Einsätze in nicht mal zwei Jahren. Trauriger Spitzenreiter ist die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) in der Schmiedekoppel in Eimsbüttel. Hier gab es zusammengerechnet 395 Polizeieinsätze (2023: 212, 2024: 183). Die Einsatzgründe reichen von Bedrohungen, Schlägereien, Messerstechereien und Raubdelikten bis hin zu Selbsttötungsversuchen.
Auch die Zahl der Feuerwehr- und Rettungseinsätze liegt von 2023 bis Oktober 2024 im vierstelligen Bereich. Laut Senatsantwort sind die Zahlen nicht vollständig differenzierbar. Bei einem Einsatz wurden teilweise mehrere Einträge erfasst. So wurden beispielsweise am Bargkoppelstieg am 1. Januar 2023 gleich drei Einsätze gezählt, wobei ein Notfall mit Notarzt, ein Notfall (Abwicklung mit Sonderlagen) und ein Notfall (ohne Erstversorgung) erfasst wurde. Laut Auflistung (Anlage 3) gab es insgesamt rund 2.500 Einsätze – trauriger Spitzenreiter ist die ZEA im Bargkoppelstieg mit 685 Feuerwehr- und Rettungswageneinsätzen.
Senat präsentiert Kampagne gegen häusliche Gewalt / Schulz: „SPD-Senatorin lässt männliche Opfer links liegen!“
Auf der heutigen Landespressekonferenz stellte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer eine Kampagne zur Prävention häuslicher Gewalt vor. Die Kampagne „600 Minuten Nachspielzeit – Echte Männer holen sich Hilfe!“ richtet sich explizit an potenzielle oder bereits gewordene Täter und weist auf Hilfe- und Beratungsangebote hin. Unterstützt wird die Kampagne durch den HSV. Die AfD hält die Kampagne für unzureichend.
Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigte kürzlich, dass die häusliche Gewalt zunimmt. 2019 gab es diesbezüglich insgesamt 3.128 registrierte Fälle von einfacher Körperverletzung, 2023 wurden 3.597 Fälle registriert. Darunter sind 2.740 weibliche Opfer, aber auch 857 männliche Opfer. Während es für Frauen spezielle Notunterkünfte gibt, schauen die männlichen Opfer in die Röhre (Drucksache 22/16596).
SPD-Senatorin Schlotzhauer ignoriert diese Zahlen. In der Pressemitteilung äußert sie: „Häusliche Gewalt ist ein Problem der Täter, kein Frauenproblem.“
AfD-Anfrage: Immer mehr häusliche Gewalt / Schulz: „Opfer besser schützen“
Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass die häusliche Gewalt zunimmt. 2019 gab es diesbezüglich insgesamt 3.128 registrierte Fälle von einfacher Körperverletzung, 2023 wurden 3.597 Fälle registriert. Darunter sind 2.740 weibliche Opfer, aber auch 857 männliche Opfer. Während es für Frauen spezielle Notunterkünfte gibt, schauen die männlichen Opfer in die Röhre (Drucksache 22/16596).
AfD-Anfrage zeigt: 75 Prozent Ausländeranteil bei Drogendelikten in der Schanze / Nockemann: „Drogenhandel in afrikanischer Hand“
Der Schanzenpark im Hamburger Stadtteil Sternschanze gilt als akuter Brennpunkt des Drogenhandels. Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt den hohen Ausländeranteil bei der Drogenkriminalität in der Schanze (Drucksache 22/16237). 2023 registrierte die Polizei im entsprechenden Ortsteil insgesamt 198 Drogendelikte. Dabei wurden 144 Tatverdächtige erfasst, 36 sind deutsche Staatsbürger, 108 sind nichtdeutsche – das sind 75 Prozent. Hiervon stammen die meisten aus afrikanischen Ländern wie Guinea (41), Gambia (13), Guinea-Bissau (12).
Das Merkmal „doppelte Staatsbürgerschaft“ wird nicht erfasst. Hamburgweit wurden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 6.554 Rauschgiftdelikte erfasst.
AfD-Anfrage zeigt: 40 Millionen Euro für Flüchtlinge bei „Clearingstellen“ / Wolf: „Rot-Grün steckt Unsummen in Flüchtlingsindustrie“
10 sogenannte Clearingstellen unterstützen besonders schutzbedürftige Asylbewerber. Zu dieser Klientel gehören minderjährige unbegleitete Asylbewerber (in Hamburg momentan 1.315, davon 140 weibliche Personen), chronisch Kranke, alte- und pflegebedürftige Menschen, schwangere Frauen, Personen, die Folter, Vergewaltigung und sonstige schwere Formen der psychischen, physischen oder sexuellen Gewalt erlitten haben sowie Personen, die aufgrund von humanitären Aufnahmereaktionen des Bundes oder einer obersten Landesbehörde in Hamburg aufgenommen wurden. Mithin: eigentlich alle Asylbewerber.
Eine weitere sogenannte Clearingstelle soll in der Bismarckstraße in Eimsbüttel im Laufe des nächsten Jahres eröffnet werden. Der Plan: Unterbringung von 30 unbegleiteten minderjährigen Ausländern in sieben Eigentumswohnungen direkt neben einer Schule. Die Realität: ein Mietvertrag mit dem Eigentümer existiert nicht (Drucksache 22/16456, Anlage 1, Anlage 2).
AfD-Anfrage zu EM-Hupkonzert der Türken: Nur knapp 55 Prozent der Knöllchen sind bezahlt / Nockemann: „Durchgreifen!“
Laut Medienberichten gab es während der Fußball-Europameisterschaft 280 Knöllchen für laut hupende türkische Fußballfans. Die AfD-Fraktion wollte wissen, wie viele Bußgelder bezahlt wurden.