Linienschifffahrt wiederbeleben.

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Es ist sinnvoll die Linienschifffahrt an der Alster wiederzubeleben…

G20 in Hamburg nicht absagen

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Jörn Kruse spricht am 30. November 2016 über den Antrag der Linken-Fraktion: Treffen der nicht legitimierten G20 in Hamburg absagen.

‚Volksverhetzungs‘-Paragraph soll endlich auch Deutsche schützen!

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Ein Funktionär der Türkischen Gemeinde Hamburgs und Umgebung – Integrationspartner des Hamburger Senats – beleidigte die Deutschen als Rasse von Strassenkötern, genauer: als ‚Köter-Rasse‘. Deutschland sei überhaupt ‚eine Schlampe, die noch was erleben werde‘, stachelte er weiter auf. Unser Parlaments-Antrag wollte den ‚Volksverhetzungs‘-Paragraphen so umformulieren, dass er ausdrücklich auch Deutsche schützt. Bislang gab es offizielle Verfahren praktisch nur zum Schutz anderer – gegen Deutsche. Deren Ehre, Würde und Sicherheit aber sind auch schutzbedürftig, zumal sie in etlichen Stadtteilen sowieso längst zur Minderheit abgesunken sind.
Die Altparteien lehnten den AfD-Antrag ab.

Anhängige Asylverfahren in Hamburg

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Laut Asylgeschäftsstatistik für den Monat Oktober 2016 waren am 31.10.2016 bundesweit Asylverfahren von insgesamt 547.174 Personen noch nicht vom BAMF beschieden. Der Statistik ist des Weiteren zu entnehmen, dass in Hamburg bis Ende Oktober 2016 17.050 Asylanträge gestellt wurden. Nicht ausgewiesen wird allerdings, von wie vielen Personen in Hamburg die Asylverfahren noch nicht entschieden wurden.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/55352/anhängige-asylverfahren-in-hamburg.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Kosten des Projekts „W.I.R“

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Das bundesweit einzigartige Projekt W.I.R soll dazu dienen, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Laut Aussagen des Senats ist es ein zentrales Ziel von W.I.R, über eine möglichst große Zahl von Geflüchteten Aussagen zur Qualifikationsstruktur und folglich zu den Chancen der arbeitsmarktlichen Integration zu haben. Wie der Drs. 21/5832 zu entnehmen ist, ist in den kommenden Jahren aufgrund der erhöhten Neuzugänge eine deutliche Aufstockung der Ressourcen geplant; die genauen Finanzmittel werden in dieser Drucksache allerdings nicht benannt.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/55330/kosten-des-projekts-%e2%80%9ew-i-r%e2%80%9c.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Antrag der AfD-Fraktion: Volksverhetzung gegen Deutsche muss bestraft werden!

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Hamburg, 22.11.2016 – Die AfD-Fraktion fordert in einem eingereichten Bürgerschaftsantrag (Drs. 21/6733), dass der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB dahingehend klargestellt wird, dass auch Diffamierungen gegen Deutsche bestraft werden. Der Hamburger Senat solle sich auf Bundesebene in einer Bundesratsinitiative für die entsprechende Klarstellung des Volksverhetzungsparagraphen einsetzen.
Derzeit werden in der Auslegung des § 130 StGB durch die Rechtsprechung nur Diffamierungen gegen Minderheiten verfolgt; Diffamierungen gegen Deutsche bleiben straffrei. Durch die Klarstellung des Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB würden die verbalen Angriffe gegen Deutsche, wie beispielsweise „Scheiß-Deutscher“, „Schweinefleisch-Fresser“, „Bomber Harris do it again“, „Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris Feuer frei!“ und „We love Volkstod – Bleiberecht für alle!“ zukünftig deutlich härter als Volksverhetzung strafbar sein. In Hamburg fiel kürzlich ein leitender Funktionär des Türkischen Elternbundes, Malik Karabulut, durch Hetze gegen Deutsche auf, indem er die Deutschen als „Köterrasse“ und Deutschland als „Schlampe“ bezeichnete.

Dr. Joachim Körner fordert mehr Kinderschutz

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Körner sieht strukturelle Fehler, ja gar „Funktionsversagen“. Um dies künftig zu verhindern, sei es unerlässlich herauszufinden, welche organisatorischen Mängel vorliegen. Deshalb beantragt die AfD-Fraktion die „Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Vorgaben/Abläufe in den Jugendämtern sowie zur Erarbeitung von Maßnahmen zu strukturellen Änderungen für das behördeninterne Prozedere“. Der Antrag wurde von den Altparteien abgelehnt.

Unterbringung von Asylanten.

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Eine Unterbringung von anerkannten Asylanten kann nur bei „guter Durchmischung“ funktionieren.

Flüchtlingskinder in Hamburg

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Wie ist die Situation im Oktober 2016?

Nach Angaben der von Bundesinnenminister de Maizière am 6.1.2016 vorgelegten Asylstatistik sind im Jahr 2015 insgesamt 1,1 Millionen Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Aktuellen Daten zufolge wurde von den 61.598 Schutz suchenden Personen, die bis zum 31. Dezember 2015 nach Hamburg kamen, bislang insgesamt 22.299 Menschen der Aufenthalt in der Hansestadt gewährt, woraufhin eine Wohnsitznahme in städtischen Folgeunterbringungen erfolgte.

Die Vergleichsdaten für das erste Halbjahr (bis 30. Juni 2016) betragen 10.985 beziehungsweise 6.879 Personen, woraus sich eine Gesamtzahl von 29.178 ergibt. Tatsächlich jedoch halten sich gegenwärtig insgesamt 47.741 Flüchtlinge in der Hansestadt auf, von denen allein 60 Prozent (28.804 Personen) aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak stammen.

 

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/55009/fl%C3%BCchtlingskinder-in-hamburg-%E2%80%93-wie-ist-die-situation-im-oktober-2016-.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Foto: Beispielbild „Migranten“ von Metropolico.org, lizensiert unter CC BY SA 2.0

Schächtungen in Hamburg

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Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58015/schächtungen-in-hamburg-–-erteilte-ausnahmegenehmigungen-nach-§-4a-absatz-2-nummer-2-tierschg.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

 

 

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