AfD-Anträge helfen Graffiti-Schmierereien zu verhindern / Ehlebracht: „Ein schöneres Gesicht für unsere Stadt“

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Kunst statt Kritzelei: Zwei Anträge der AfD zeigen, wie hässliche Graffiti auf U-Bahnen und Bussen sowie auf Verteilerkästen verhindert werden können. Der Senat wird zum einen aufgefordert, unter dem Motto „Kunst ist am Zug“ in Zusammenarbeit mit der Hamburger Hochbahn AG einen öffentlichen Wettbewerb auszuschreiben (Drucksache 21/14659). Darin wird es Graffiti-Sprayern erlaubt, Busse und Bahnen zu gestalten. Eine Jury bewertet ihre Arbeit und vergibt Preise. So wird die Kunstform entkriminalisiert. Ihre Schöpfer haben einen Anreiz auf legale Weise kreativ zu werden. Mit einer ähnlichen Aktion lassen sich die elektrischen Verteilerkästen im Stadtgebiet verschönern, statt, wie jetzt, früher oder später verschandelt zu werden. In Abstimmung mit den Eigentümern können auch hier Kunst-Wettbewerbe veranstaltet werden. Angesprochen werden Schulen, Vereine oder einzelne Künstler (Drucksache 21/14658). Zu prüfen ist auch, ob mehrfarbig gestaltete Verteilerkästen grundsätzlich weniger oft mit Schmierereien versehen werden. Sie könnten dann entsprechend gefertigt werden.

Dazu der stadtentwicklungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht „Illegale Graffiti anzubringen ist strafbar und kein Kavaliersdelikt, wobei ein Großteil der Kritzeleien die Bezeichnung Graffiti nicht einmal verdient. Deren Entfernung, wenn sie denn überhaupt erfolgt, verursachen Kosten in Millionenhöhe. Andererseits sind Graffiti eine anerkannte Kunstform, die ansprechende Werke hervorbringen kann. Unsere Anträge beziehen sich auf echte Sprayer der Szene, führten zu einer Entkriminalisierung der selbigen und würde unserer Stadt in vielen Bereichen ein schöneres Gesicht geben als derzeit.“

Nichtraucherschutz: Gesundheitsminister greifen Initiative der AfD-Fraktion auf / Feineis: „Schön, dass unsere Ideen umgesetzt werden“

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Die Gesundheitsministerkonferenz fordert ein Rauchverbot für Autos, in denen Minderjährige und Schwangere sitzen. Hamburg habe den Antrag gemeinsam mit den anderen Ländern auf den Weg gebracht, erklärte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, denn: Für Föten, Kinder und Jugendliche seien die gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens besonders gravierend. Ganz ähnlich steht es bereits in einem Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 21/14525). Unter dem Titel „Gesetzliches Rauchverbot in Kraftfahrtzeugen, wenn Kinder und Jugendliche Insassen der Fahrgastzelle sind“ wurde er am 2.10.2018 eingereicht.

Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Harald Feineis: „Ausgerechnet bei Kindern und Jugendlichen hat der Nichtraucherschutz an dieser Stelle eine gravierende Lücke. Die AfD-Fraktion ist daher sehr erfreut, dass ihre Initiative aufgegriffen wird, sogar noch bevor darüber im Parlament abgestimmt wurde. Schön, dass unsere Ideen umgesetzt werden.“

AfD-Fraktion fordert Sachleistungen für Asylbewerber und Ausreisepflichtige / Nockemann: „Sozialstaat darf kein Magnet für illegale Migration sein!“

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Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag den Senat auf, dass Asylbewerber und Ausreisepflichtige mit Sachleistungen versorgt werden und keine Geldleistungen mehr erhalten (Drucksache 21/14657). Bargeld darf es erst nach Anerkennung des Asylantrages geben. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit deutschem und europäischem Recht und sind auch unter Punkt 32 des Masterplans Migration des Bundesinnenministers Horst Seehofer aus Juli 2018 aufgelistet.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Das Ziel ist, dass der meist vorübergehende Aufenthalt dieser Personen bedarfsgerecht und missbrauchsfern mit staatlichen Leistungen gestaltet wird. Das gesamte Anreizsystem für Migranten muss umfassend abgebaut werden!
Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung nicht die Kraft hat und auch nicht willens ist, Sachleistungen durch Geldleistungen zu ersetzen. Deshalb soll sich Hamburg ausdrücklich für diese Umstellung einsetzen und mit gutem Beispiel vorangehen.
Es muss der Grundsatz ‘Sachleistungen vor Geldleistungen‘ gelten. Unser Sozialstaat darf kein Magnet für illegale Migration sein!“

Schaufensterpolitik mit kriminalisierten Ferienwohnungen – Detlef Ehlebracht 17.10.2018

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Mit unverhältnismäßiger Härte und entsprechendem Medienrummel, hat die Regierung eine Gesetzesänderung zum Umgang mit Ferienwohnungen vorgebracht. Viel wichtigere Themen wie der Hafen, der ÖPNV und der regelmäßige Staukollaps der Stadt werden hingegen zu inkonsequent behandelt.

Passivrauchen im Auto: AfD-Fraktion beantragt Kinder besser zu schützen / Feineis: „Eine Gesetzeslücke, die unbedingt geschlossen werden muss“

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Für Kinder pures Gift: Zigarettenqualm im Auto

Der Gesetzgeber ist gefordert, wenn Kinder und Jugendliche gezwungen sind eine Luft voller Giftstoffe einzuatmen. Sitzen sie in einem Auto mit einem Raucher, gelangen auch in ihre Lungen mit jeder Zigarette Giftstoffe, von denen viele krebserregend sind. In einer Fahrgastzelle reichern sich die toxischen Partikel zudem in extrem hoher Konzentration an. Ein Gesetz ist nötig, das Minderjährige schützt und das Rauchen verbietet, wenn sie im Auto mitfahren. Die AfD-Fraktion beantragt daher, dass die Bürgerschaft den Senat ersucht, auf Bundeseben genau darauf hinzuwirken (Drucksache 21/14525).

Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Harald Feineis: „An dieser Stelle hat der Nichtraucherschutz eine gravierende Lücke, die unbedingt geschlossen werden muss. Gerade Kinder und Jugendliche sind durch das Passivrauchen gefährdet, denn ihre Organe – vor allem die Lunge – sind noch nicht vollkommen entwickelt und daher  besonders empfindlich. Außerdem ist die Atemfrequenz von Kindern und Jugendlichen höher als die von Erwachsenen. Daher werden größere Giftstoffmengen aufgenommen. Dass Fahrer, die rauchen, beim Hantieren mit der Zigarette schnell einmal abgelenkt sind und weniger aufmerksam das Geschehen im Straßenverkehr verfolgen, kommt hinzu.“

Vandalismus an Hamburger Schulen und Zustand der Sanitäranlagen

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Hamburger Schulen haben mit grassierendem Vandalismus zu kämpfen. Alleine im Jahre 2017 führten Schäden durch Vandalismus zu Kosten von über 2 Millionen Euro (vergleiche Drs. 21/11777). Immer wieder hat die AfD- Bürgerschaftsfraktion in den letzten Monaten Hinweise darauf erhalten, dass die Sanitärbereiche einzelner Schulen hierbei eine wesentliche Problemzone darstellen: Toilettenbrillen würden zerbrochen, Waschbecken abgerissen, es würde daneben uriniert, heimlich geraucht und Wände würden zum Teil mit Kot beschmiert.

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Bundesländerübergreifender Schulbesuch von minderjährigen Asylbewerbern

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Aufgrund eines fehlenden gleichwertigen Bildungsangebotes in unmittelbarer Nähe des Wohnortes nutzen zahlreiche Schüler die Möglichkeit des bundesländerübergreifenden Schulbesuches. Nicht alle Wünsche können dabei immer zur Zufriedenheit der Antragsteller erfüllt werden. Bislang liegen keine Erkenntnisse vor, wie stark der bundesländerübergreifende Schulbesuch in der Gruppe der minderjährigen Asylbewerber genehmigt wird.

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Bundesweite Antisemitismus-Meldestelle ohne falsch verstandene politische Korrektheit / Nockemann: „Genau das, was wir auch für Hamburg fordern“

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Hassobjekt für viele Muslime: die israelische Flagge

In Deutschland wird eine bundesweite Meldestelle zum Antisemitismus eingerichtet. Start ist voraussichtlich Anfang November. Die Schirmherrschaft übernimmt Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus. Klein betonte gegenüber der Welt, dass ihm „die Sicherstellung einer bundeseinheitlichen, zivilgesellschaftlichen Erfassung antisemitischer Vorfälle wichtig“ sei. Vor allem der muslimische Antisemitismus sei stärker, als er in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zum Ausdruck komme, erklärte er bereits vorher in einem Welt-Interview. Dort sagte er: „Es gibt eine falsch verstandene politische Korrektheit, die wir überwinden müssen. Nichts darf unter den Tisch gekehrt werden.“

Die AfD-Fraktion Hamburg hat die ungenauen Zahlen aus der PKS in mehreren Anfragen thematisiert (Drucksache 21/14020) und letzte Woche selbst einen Antrag zur Schaffung einer „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Hamburg“ eingereicht. (Drucksache 21/14526).

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann: „Nun holt die Wirklichkeit diejenigen ein, die den muslimischen Antisemitismus als harmlos und geringfügig abgetan haben. Gerade die AfD-Fraktion in Hamburg hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik im Bereich Antisemitismus schon lange nicht mehr die Realität abbildet. Dass selbst ein Hitlergruß von Anhängern der Hisbollah-Terrormiliz auf den teilweise von Hamburg aus organisierten Berliner Al-Quds-Demonstrationen als rechts in die PKS eingeordnet wird, wie das American Jewish Committee berichtete, beweist wie nötig eine solche Meldestelle ist. Wir fordern sie auch für Hamburg.“ 

Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Elfsaal, Raja-Ilinauk-Straße

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Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte, die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“

 

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Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen

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In der „Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen (Klassen 3 bis 10)“ der Behörde für Schule und Berufsbildung werden die anzuwendenden Prinzipien der Korrektur und Bewertung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen geregelt. Darin heißt es:

„(…) Klassenarbeiten und besondere Lernaufgaben werden als ausreichend bewertet, wenn mindestens fünfzig Prozent der erwarteten Leistung erbracht wurden. […] Haben mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit erzielt, so teilt dies die Fach- lehrkraft der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Fachleiterin oder dem Fachleiter und der Schulleitung mit. Die Fachlehrkraft oder die Schullei- tung entscheidet, ob die Arbeit nicht gewertet wird und wiederholt werden muss.“

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