Nach dem Bekanntwerden von E-Mails mehrerer Hamburger Richter und Staatsanwälte über dienstliche E-Mail-Konten, die sich parteipolitisch tendenziös gegen die AfD positionierten, fordert die AfD Konsequenzen. Die AfD-Fraktion beantragt, den Verdacht eines Verstoßes gegen Verfassungsgrundsätze durch Hamburger Richter und Staatsanwälte aufzuklären. Zunächst sollen die betreffenden Richter Gelegenheit erhalten, binnen 14 Tagen Stellung zu nehmen, um mögliche Verstöße gegen Grundsätze des Grundgesetzes, insbesondere der richterlichen Unabhängigkeit, aufzuklären. Richter, die gegen Grundsätze des Grundgesetzes verstoßen, können von der Bürgerschaft vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden (Artikel 63 Absatz 3 Hamburgische Landesverfassung).
Den entsprechenden Antrag (Drs. 22/18040) sowie die Beweismittel hierzu hat die zunehmend autoritär agierende Bürgerschaftskanzlei, die der Präsidentin der Bürgerschaft untersteht, ohne nähere Begründung und mit pauschalem Hinweis auf den Datenschutz, zensiert. Die AfD-Fraktion hat die Bürgerschaftskanzlei aufgefordert, eine angemessene Begründung für ihre Zensurmaßnahme bis morgen nachzuliefern. Des Weiteren wurde die Bürgerschaftskanzlei aufgefordert, darzulegen, wie die Abgeordneten der Bürgerschaft unzensiert von den Inhalten des Antrags und der Beweismittel Kenntnis nehmen können.
Hintergrund: Anfang Februar sollte in Hamburg eine Podiumsdiskussion stattfinden, zu der sowohl der Hamburgische Richterverein als auch der Hamburgische Anwaltverein eingeladen hatten. Die Einladung eines AfD-Politikers sorgte für massive Kritik aus linken Kreisen – die Veranstaltung wurde abgesagt. Medien berichteten im Anschluss, dass hetzerische Anti-AfD-Äußerungen über dienstliche E-Mail-Konten von Richtern und Staatsanwälten liefen und Druck ausübten, damit die Veranstaltung abgesagt wird.