AfD-Fraktion fordert Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge nur nach individueller Überprüfung der Fluchtgründe / Nockemann: „Flüchtlinge sind keine Einwanderer“

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Die AfD-Fraktion fordert den Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis eine individuelle Überprüfung erfolgt, ob und inwieweit der Fluchtgrund noch besteht (Drucksache 21/11433).
Nach drei Jahren erhalten Flüchtlinge Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollte eigentlich den Schutzanspruch vor Ablauf der Frist überprüfen, aber die meisten Anträge werden praktisch ungeprüft durchgewinkt.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Sinn und Zweck des Flüchtlingsschutzes ist es, temporären Schutz für Schutzbedürftige zu gewähren. Er sollte nicht dazu dienen, dass unsere Heimat zum Einfallstor für dauerhaft hier bleibende Wirtschaftsmigranten gemacht wird. Viele sogenannte Flüchtlinge halten sich hier auf, ohne dass überhaupt berechtigte Fluchtgründe vorliegen. Wer Schutz benötigt, der sollte diesen bekommen. Aber Asyl bedeutet nicht eine dauerhafte Einwanderung, sondern ist Schutz vor Verfolgung auf Zeit. Ist das Herkunftsland sicher, dann muss die Rückkehr erfolgen. Und dies muss unbedingt überprüft werden.“