Hamburgs Bevölkerung wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen und damit auch der Anteil der Bebauung. Beim Lebensmitteleinzelhandel scheint sich derzeit der Trend durchzusetzen, dass die Märkte immer größer werden, was immer mehr Flächenverbrauch bedeutet. Aber gerade in Hamburg ist verfügbares Bauland rar. Trotzdem werden beim Supermarkt-Neubau vorwiegend eingeschossige Bauten errichtet und daneben schließen sich meist großflächige Parkplätze an.
Die AfD-Fraktion beantragt (Drucksache 21/8729), dass die baurechtlichen Regelungen dahingehend überprüft werden, ob der erforderliche Parkraum in Tiefgaragen oder auf Parkdecks oberhalb der Supermärkte errichtet werden können. Zudem sollen die Einkaufsmärkte besser in die umliegende Bebauung integriert werden.
Dazu der stadtentwicklungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht:
„Der derzeitige Wohnungsbau wird ca. 60 Hektar Land in Hamburg pro Jahr fordern. Dies wird noch zu zahlreichen Interessenkonflikten führen. Darauf muss die Politik Antworten finden, wobei der rot-grüne Senat in dieser Frage zu wenig leistet. Es ist daher grundlegend zu prüfen, inwieweit jeweils baurechtliche Regelungen getroffen werden können, die bestimmen, dass die den Einkaufsmärkten zugehörigen Stellplätze nicht oberirdisch neben der Einzelhandelsfläche, sondern in Tiefgaragen oder auf über der Einzelhandelsfläche liegenden Parkdecks errichtet werden können. Des Weiteren sind Einkaufsmärkte in die umliegende Bebauung zu integrieren und eventuell statt mit Parkdecks mit mehreren Büro- oder Wohngeschossen zu überbauen.
Es ist einfach ein offener Widerspruch, wenn im Zuge der Nachverdichtung mittlerweile die kleinste Grünfläche mit Beton verfüllt wird, aber großen und finanziell potenten Firmen ein maßloser Flächenverbrauch gestattet wird.“