Die Gewerkschaft Ver.di veröffentlichte vor einigen Tagen eine „Handlungshilfe für den Umgang mit Rechtspopulisten in Betrieb und Verwaltung“. Die AfD-Fraktion nahm dies zum Anlass und reichte einen Antrag ein, um den Senat prüfen zu lassen, ob das Ver.di-Verdikt in Hamburger Behörden bzw. Hamburger Unternehmen verteilt worden ist. Zudem forderte die AfD-Fraktion den Senat auf, dass er die Ver.di-Broschüre öffentlich verurteilt.
Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft und das Ver.di-Mitglied, Carola Veit (SPD), wies den AfD-Antrag zurück und setzte ihn nicht auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung. Ihrer Meinung nach sei „gewählte Sprachgebrauch grenzwertig“ und sie bemängelte, dass die Anlagen eine zweifelhafte und urheberrechtsverletzende Übernahme von Unterlagen von Ver.di oder Auszügen aus dem Internetauftritt der BILD seien.
Deshalb beantragt die AfD-Fraktion die Einberufung des Ältestenrates, damit dieser über die Zurückweisung des AfD-Antrages berät und über seine Rechtmäßigkeit entscheidet. Der Ältestenrat wird sich voraussichtlich am Montag mit der Sache befassen.
Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Ver.di greift zu antidemokratischen Methoden und will mit diesem Pamphlet potentielle AfDler an den Pranger stellen und mundtot machen. Selbstverständlich sah die AfD-Fraktion Handlungsbedarf und wollte diesen unerhörten Vorgang in der Bürgerschaft thematisieren. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit und die grundlegende Aufgabe von Fraktionen im Parlament; aber im linksgrünen Hamburg ticken die Uhren anders.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Alexander Wolf ergänzt:
„Mit einer ungewöhnlichen und aus Sicht der AfD-Fraktion nicht nachvollziehbaren Begründung lehnt die Präsidentin der Bürgerschaft, Frau Veit – selbst Ver.di- Mitglied – einen AfD-Antrag zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Vorgehen von Ver.di ab. Dies ist eine massive Einschränkung des Antragsrechts einer Fraktion, dass gerade die Parlamentspräsidentin machtvoll verteidigen sollte. Das Antragsrecht ist eines der wichtigsten Rechte der Legislative. Aus diesem Grund halten wir die kurzfristige Einberufung des Ältestenrates für zwingend erforderlich.“