AfD fordert Aufhebung des § 188 StGB / Nockemann: „Meinungsfreiheit schützen“

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Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag an den Senat, dass sich dieser mittels Bundesratsinitiative für die Aufhebung des § 188 Strafgesetzbuch (StGB) einsetzt (Drucksache 23/13). Die Regelung wurde 2021 eingeführt. Sie kriminalisiert Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen gegenüber Personen des politischen Lebens in einer besonderen Weise. Die AfD sieht darin eine bedenkliche, unverhältnismäßige Differenzierung und fordert die Wiedereinführung der Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz.
Hintergrund der AfD-Forderung: Im November 2024 veröffentlichte ein Rentner auf der Plattform X einen Beitrag, in dem er Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnete. Daraufhin erstattet der Grünen-Politiker Anzeige wegen Beleidigung – es folgte eine Hausdurchsuchung.

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Der § 188 StGB schafft ungerechtfertigte Privilegien für Politiker. Es darf keine Sonderrechte für Politiker geben. Um echte Meinungsfreiheit zu garantieren und zu schützen, ist die Aufhebung des Paragraphen notwendig. Hausdurchsuchungen wie im Falle des Rentners infolge lächerlichster Beleidigungen gegenüber Robert Habeck sind unverhältnismäßig und eines Rechtsstaats unwürdig. Politiker müssen das aushalten können. Die Vernunft muss zurück – der §188 muss weg!“