Der Senat stimmte der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung zu, die ab 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Senatorin Pein verspricht ein zügiges Baugenehmigungsverfahren, neue Regelungen im Bereich des kostenreduzierten und experimentellen Bauens und stellt die Installation von Balkonkraftwerken, Wärmepumpen und Ladepunkten für Batteriefahrzeuge genehmigungsfrei.
Dazu der stadtentwicklungspolitische Sprecher und Fraktionsvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Ein ‚Gebäudetyp E‘ für einfaches Bauen ist ein bemerkenswerter Ansatz. Der Senat blendet jedoch komplett aus, dass zunächst das BGB hinsichtlich des Haftungsrechts geändert werden muss. Frau Pein verspricht Erleichterungen, bürdet den Bauherren aber in gleichem Atemzug weitere Drangsalierungen auf. Die neue HBauO kümmert sich sogar um die Gestaltung von Gärten bis ins Detail: sogenannte Schottergärten sind dann verboten. Die Behörde kann jederzeit den Bau von Stellplätzen untersagen, auch wenn der Bauherr dies wünscht. Nur der komplette Wegfall der ideologisch bedingten völlig überzogenen energetischen Vorgaben ist zielführend. Ein großer Wurf ist das nicht.“